Nachdem die Bundespolizisten im April 2025 mit elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ausgestattet wurden, verfügen sie seit ersten April 2026 nun auch über eine elektronische Patientenakte (ePA). Damit sei die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sei, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Grundsätzlich stehen drei Abrechnungsziffern für die ePA im EBM zur Verfügung: die 01648 EBM – Erstbefüllung der ePA (89 Punkte oder 11,43 Euro – aktuell bis zum 30.6.2026 abrechenbar); die 01647 EBM – weitere Befüllung mit Arzt-Patienten-Kontakt (15 Punkte oder 1,91 Euro) und die 01431 EBM – weitere Befüllung der ePA ohne Arzt-Patienten-Kontakt (3 Punkte oder 0,38 Euro), erinnert die KV.
red
