Zum 16. September hat der Bewertungsausschuss die separate Beratung für die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen aus dem EBM gestrichen. Die 01943 EBM (32 Punkte oder 4,08 Euro) ist nun in der 01941 enthalten (75 Punkte oder 9,56 Euro), über die auch die Injektion vergütet wird.
Sollten Eltern bis zum 31. März 2027 bereits beraten worden sein und sich bis zu diesem Datum für eine Injektion entscheiden, werden Ärztinnen und Ärzte bei der Abrechnung der 01941 EBM von ihrer KV automatisch 32 Punkte abgezogen. Ab dem zweiten Quartal 2027 soll die 01941 EBM dann immer vollständig vergütet werden.
red
