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Ständige ImpfkommissionNeues von der STIKO: Impfempfehlungen 2025

Auch für 2025 hat die STIKO ihre jährlichen Impfempfehlungen überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen sind zwar bereits veröffentlicht worden, wir fassen sie für Sie aber noch einmal übersichtlich zusammen und bringen Sie auch in Sachen Dokumentation und Abrechnung auf den neuesten Stand.

Blick in den Impfpass: Neues Jahr, neue Impfempfehlungen.

Bei den gerade veröffentlichten Impfempfehlungen 2025 gibt es keine wesentlichen Änderungen, alle Empfehlungen wurden bereits über das Jahr 2024 hinweg veröffentlicht. Eine kleine praktische Neuerung: Für eine bessere Übersicht ist der Impfkalender nun zweigeteilt im Hochformat abgebildet (s. Abb. unten, Download s. Link-Tipp). Die Standardimpfungen für Kinder ≤4 Jahre und für Kinder ≥5 Jahre, Jugendliche und Erwachsene werden nun in zwei verschiedenen Tabellen dargestellt.

RSV-Prophylaxe

Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine RSV-Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt erhalten. Bei Säuglingen, die bereits eine Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine Nirsevimab-Prophylaxe erforderlich, ebenso bei gesunden Neugeborenen, deren Mütter während der Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben.

Mehr zu der Empfehlung und einen Kommentar von Dr. Wolfgang Schneider-Rathert, Sektionssprecher Prävention der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) finden Sie unter www.hausarzt.link/rfBfe.

Wichtig für die Praxis: Seit September 2024 steht die Vergütung für die RSV-Prophylaxe fest. Ärztinnen und Ärzte erhalten laut KBV für die Aufklärung, Beratung und Injektion von Nirsevimab inklusive eines Zuschlags rund 17 Euro. Hierzu wurden die neuen GOP 01941 (75 Punkte / 9,30 Euro: Prophylaxe gegen RSV), 01942 (34 Punkte / 4,21 Euro: Zuschlag zur GOP 01941 für zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Injektion der RSV-Prophylaxe) und 01943 (32 Punkte / 3,97 Euro: Aufklärung und Beratung zur RSV-Prophylaxe ohne nachfolgende i.m. Injektion) eingeführt.

RSV-Impfung

Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥75 Jahre eine einmalige RSV-Impfung. Außerdem wird Personen von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen. Zu den Grunderkrankungen gehören schwere Formen von u. a. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen) sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Die RSV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten.

Mehr zu dieser Empfehlung und einen Kommentar von DEGAM-Experte Schneider-Rathert lesen Sie unter www.hausarzt.link/P4mHV.

Wichtig für die Praxis: Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September 2024 in Kraft getreten. Die Dokumentation und Leistungsabrechnung erfolgt für die Standardimpfung mit der Dokumentationsziffer 89137, für die Indikationsimpfung mit der 89138.

Influenza

Zum Schutz vor Influenza empfiehlt die STIKO seit kurzem für Personen ≥ 60 Jahre neben dem Hochdosis-Impfstoff (Efluelda®) auch den MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff (Fluad®), jeweils mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. Die Wirksamkeit der zwei Impfstoffe schätzt die STIKO als gleichwertig ein, bei einem ähnlichen Sicherheitsprofil mit im Vergleich zum Standardimpfstoff leicht erhöhter Reaktogenität.

Wichtig für die Praxis: Der G-BA hat am 19. Dezember 2024 die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Mit Inkrafttreten können Ärztinnen und Ärzte den MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff – sofern verfügbar – bereits in der aktuellen Grippesaison 2024/25 alternativ verwenden.

Bezüglich der Influenza-Impfung gab es zudem eine weitere Änderung. Die STIKO folgt nun der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, die schon seit 2023 zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne B/Yamagata Linie rät. Die Impfkommission hat sich im vergangenen Jahr angeschlossen und rät zur Verwendung von Influenza-Impfstoffen mit jeweils von der WHO empfohlener Antigenkombination.

Mehr zu dieser Empfehlung und einen Kommentar von DEGAM-Experte Schneider-Rathert lesen Sie unter www.hausarzt.link/P4mHV

Wichtig für die Praxis: Die Verwendung von inaktivierten quadrivalenten Impfstoffen ist während der Übergangszeit (bis max. zur Saison 2025/2026) weiter möglich. Ein trivalenter Lebendimpfstoff für Kinder zwischen 2 und 17 Jahren (Nasenspray) ist bereits seit Juni 2024 zugelassen und verfügbar.

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