Die GWQ ServicePlus und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) haben sich jüngst auf eine Weiterentwicklung des gemeinsamen Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geeinigt. Mit der seit 1. Juli gültigen Vertragsweiterentwicklung zeigt die HZV, was für Hausarztpraxen wirklich zählt: mehr Honorar, eine vereinfachte Abrechnung sowie die Anerkennung von Teamarbeit und Digitalisierung.
Wichtig in der Praxis: Eingeschriebene Hausärztinnen und Hausärzte müssen nicht aktiv werden – ihre Teilnahme läuft automatisch unter den verbesserten Rahmenbedingungen weiter. Eine Ausnahme gilt, wenn die Providermeldung bislang noch für keinen anderen Vertrag erfolgt ist: In diesem Fall ist eine Meldung über das entsprechende Formular zwingend erforderlich, um den Zuschlag zur digitalen und innovativen Praxisausstattung zu erhalten..
In der HZV zählt das ganze Team
Wie ernst es die Reform mit der Teamarbeit meint, zeigt sich an der neuen Definition des Arzt-Patienten-Kontakts (APK): Dadurch können seit dem 1. Juli auch qualifizierte nichtärztliche Mitarbeitende einen APK begründen, etwa durch eine Blutentnahme.
Dazu kommt ein neuer Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufe wie Primary Care Manager (PCM) oder Physician Assistants (PA): Er bringt der Praxis 10 Euro zusätzlich auf die P1. Damit wird die Leistung des gesamten Praxisteams auch vertraglich abgebildet.
Mehr Honorar auf breiter Front
Ein wichtiges Signal im Bereich Honorar: Die bisherige Vergütungsobergrenze von 76 Euro fällt weg. Wer viel leistet, bekommt künftig auch viel bezahlt – ohne Deckel nach oben. Ein echter Gewinn ist zudem die Erhöhung der HZV-Pauschalen:
- HZV-Versorgungsstrukturpauschale P1: 66-72 Euro (rückwirkend zu Q2)
- Behandlungspauschale P2: 42-48 Euro (rückwirkend zu Q2)
- Chronikerpauschale P3: 20-23 Euro (ab Q3)
Durch den neuen Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung wird der Einsatz verschiedener moderner Tools im Praxisalltag entlohnt – in Höhe von zwei bis vier Euro je Merkmal, etwa die Online-Terminbuchung oder Videosprechstunde.
Für Besuche, Mitbesuche und ungeplante eilige Besuche, auch durch VERAH oder PCM, gibt es den neuen Besuchskomplex in Höhe von 30 Euro. Auch die Prävention wird aufgewertet: Statt eines einzelnen Pauschalzuschlags wird über den Präventionskomplex künftig jede erbrachte Leistung mit 20 Euro vergütet.
Neu im Katalog sind unter anderem das PSA-Screening und das Bauchaortenaneurysma-Screening. Bei der Kinder- und Jugendvorsorge (U1 bis U11, J1 und J2) werden jeweils 50 Euro vergütet.
Ein besonders relevanter Punkt für die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten: Die Palliativversorgung wird von 100 auf 120 Euro angehoben und künftig automatisch zusätzlich zur Behandlungs- und Chronikerpauschale gezahlt. Neu eingeführt wird zudem die Rufbereitschaft am Lebensende, abrechenbar mit 75 Euro pro Woche für bis zu fünf Wochen.
Tipp: Melden nicht vergessen
Nicht jede Leistung wird automatisch vergütet. Die Merkmale zur digitalen und innovativen Praxisausstattung müssen über ein Meldeformular oder das Arztportal gemeldet werden, teils mit zusätzlicher Providernennung. Die Beschäftigung von akademischen nichtärztlichen Mitarbeitenden muss der HÄVG ebenfalls über ein Meldeformular mitgeteilt werden.
Wichtig: Die Vertragsentwicklungen gelten nicht in Baden-Württemberg und Bayern – hier gibt es eigenständige HZV-Verträge unter Beteiligung der GWQ –, außerdem nicht in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
