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GWQ und Hausärztinnen- und HausärzteverbandHZV-Vertrag fördert nun gezielt Teamarbeit

Die GWQ ServicePlus und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben ihren Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) weiterentwickelt: Praxen, die akademisierte, nicht-ärztliche Fachkräfte wie PCM oder PA beschäftigen, erhalten nun einen Zuschlag von zehn Euro.

Der Einsatz von PCM und PA in der Praxis wird im GWQ-Vertrag nun gezielt gefördert (Symbolbild).

Berlin. Die GWQ ServicePlus und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) haben sich auf eine Weiterentwicklung des gemeinsamen Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geeinigt. Das haben die Vertragspartner am Dienstag (23. Juni) mitgeteilt.

Mit der Weiterentwicklung erhalten Praxen, die eine Primary Care Managerin (PCM) oder Physician Assistant (PA) beschäftigen, künftig einen Zuschlag von 10 Euro im Jahr auf die P1. Diese wird von 66 auf 72 Euro erhöht, die P2 von 42 auf 48 Euro sowie die P3 von 20 auf 23 Euro.

Neben der Einführung eines Praxis-Patienten-Kontakts fördert der Vertrag damit auch gezielt die Arbeit nicht-ärztlicher, akademisierter Fachkräfte. „Das ist ein großer Schritt in Richtung des Teampraxis-Modells, wie wir es in unserem HÄPPI-Konzept entwickelt haben“, unterstreicht Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des HÄV. „Das Ziel ist es, die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen, damit sich die Hausärztinnen und Hausärzte auf die wirklich komplexen Fälle konzentrieren können.“

Weitere Förderungen für Praxen

Auch die Durchführung von Hausbesuchen sowie die Kinder- und Jugendvorsorge werden gezielt gefördert. „Ein echter Gewinn für Versicherte ist zudem das leitliniengerechte PSA-Screening, das ab sofort als feste Vorsorgeleistung bereitsteht“, teilen die Vertragspartner mit. Parallel dazu wird hier nicht nur der Ausbau digitaler Services gefördert, sondern auch das ökologische Engagement der Praxen – messbar gemacht durch das Siegel „Nachhaltige Praxis“ des aQua-Instituts.

Alle Neuerungen greifen ab 1. Juli. Der neue Vertrag gilt bundesweit, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es eigenständige HZV-Verträge unter Beteiligung der GWQ. Aktuelle Verhandlungen über Anpassungen im BKK-HZV-Vertrag Bayern sollen in Kürze abgeschlossen werden.

Wichtig in der Praxis: Eingeschriebene Hausärztinnen und Hausärzte müssen nicht aktiv werden. Ihre Teilnahme läuft automatisch unter den verbesserten Rahmenbedingungen weiter.

“Vorbildcharakter” für die Politik

Dr. Markus Blumenthal-Beier, Co-Bundesvorsitzender des HÄV, betont den Vorbildcharakter des weiterentwickelten Vertrags: „Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines bundesweiten, verbindlichen hausärztlichen Primärversorgungssystems ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der HZV zwingend erforderlich. Wie das konkret aussehen kann, zeigen wir gemeinsam mit unserem Vertragspartner, der GWQ.“

„Dieser Abschluss sichert die medizinische Versorgung vor Ort. Durch die Stärkung der wohnortnahen Strukturen und den Ausbau der Delegation schaffen wir Entlastung im System“, unterstreicht auch Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ ServicePlus. – red 

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