Berlin. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens – und insbesondere das aktuell als Referentenentwurf vorliegende neue Digital-Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) – muss sich konsequent am Praxisalltag ausrichten. Das hat Dr. Kristina Spöhrer als Sprecherin der AG Digitales im Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) am Samstag (25. April) vor den Delegierten des Verbandes unterstrichen.
Ein von der Delegiertenversammlung einstimmig beschlossener Antrag, den die AG eingebracht hat, fordert entsprechend, dass das Gesetz „konsequent an den realen Versorgungsprozessen“ ausgerichtet sein muss. Die Steuerung müsse in ärztlicher Hand bleiben.
Das Gesetz beinhalte durchaus auch positive Aspekte, unterstrich Spöhrer. Die verpflichtende Anbindung aller Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) etwa sei zu begrüßen. „Es besteht die Hoffnung, dass wir uns endlich auch mit den Kliniken digital austauschen können“, so Spöhrer. „Das wäre eine echte Versorgungsverbesserung.“
Licht und Schatten im Gesetzentwurf
Zudem sehe das Gesetz erweiterte Zugriffsrechte und Steuerungsmöglichkeiten für die Gematik vor, um einen reibungslosen Ablauf der Telematikinfrastruktur sicherzustellen. „Das ist sehr in unserem Sinne“, so Spöhrer.
Darüber hinaus seien jedoch auch deutliche „Gespenster“ enthalten, etwa Vorgaben zur geplanten digitalen Ersteinschätzung im Primärversorgungssystem, den die Spitze des Verbandes am Vortag scharf kritisiert hatte.
In insgesamt drei durch die AG eingebrachten Anträgen sowie weiteren Anträgen aus verschiedenen Landesverbänden haben die Delegierten ihre Haltung zur Digitalisierung deutlich gemacht. So müssen beispielsweise elektronische Überweisungen „einfach, zuverlässig und praxistauglich“ zu nutzen sein. Die Verordnung von Betäubungsmitteln müsse endlich auch als eRezept kommen.
Erhöhung der TI-Pauschale gefordert
Ein anderer Antrag fordert die regelmäßige Überprüfung und Erhöhung der TI-Pauschale. „Wenn ich an die TI denke, so denke ich an allerhand Austauschprozesse in den vergangenen Monaten“, führte Spöhrer aus. „All das unter einer Pauschale, die behauptet, die Kosten zu decken, in Wahrheit aber nur für einen Bruchteil der Kosten für den Betrieb der TI aufkommt.“ Der Verband hatte jüngst bereits öffentlich eine Erhöhung der TI-Pauschale gefordert.
Die Abstimmung der Anträge, die allesamt einstimmig verabschiedet wurden, zeichneten dabei ein klares Stimmungsbild der Hausärztinnen und Hausärzte. Auch in ihren Redebeiträgen unterstrichen sie Offenheit für digitale Anwendungen; jedoch müssten diese konsequent einen Nutzen im Praxisalltag bringen und dürften sich nicht als Zeitfresser entpuppen.
Hausarzt Peter Schumpich (Nordrhein-Westfalen) berichtete aus seinem Kollegenkreis, dass für die Beantragung und Inbetriebnahme des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) in der Regel mindestens „drei Stunden Arztzeit“ angefallen seien. Das sei nicht tragbar.
