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Korrekturen am GKV-SpargesetzBundestag kippt Fixkostendegression

Die Politik nimmt die im GKV-Spargesetz verankerte Fixkostendegression wieder zurück. Am Donnerstag hat der Bundestag den entsprechenden Beschluss getroffen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte hierfür monatelang gekämpft und lobt nun "Rückgrat" und Signalwirkung - auch wenn andere tiefe Einschnitte bestehen bleiben.

Blick ins Plenum (Archivbild): Hier wurde am Donnerstagmorgen das Aus für die Fixkostendegression besiegelt.

Berlin. Angehängt an die Notfallreform hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagmorgen (15. Oktober) gezielt das im Juli verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz korrigiert: So wurde durch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem das Aus der stark kritisierten Fixkostendegression beschlossen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) hatte sich seit Bekanntwerden des Vorhabens fortwährend dafür starkgemacht, diese Regelung wieder zu kippen.

Mit dem Bundestagsbeschluss in zweiter und dritter Lesung entfallen die zwischenzeitlich gesetzlich verankerten Kostenabschläge nun sowohl in der HZV als auch im Kollektivvertrag. Damit sind die schwersten Belastungen des Spargesetzes für die hausärztliche Versorgung vom Tisch.

Für viele Praxen “Rettung in höchster Not”

„Die Bundesregierung hat heute Rückgrat gezeigt und mit ihrem Entschluss, das GKV-Spargesetz gezielt nachzujustieren, deutlich gemacht, dass ihr unsere hausärztlichen Praxen und unsere Patientinnen und Patienten wichtig sind“, loben die Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, kurz nach dem Bundestagsentschluss entsprechend. Der Beschluss sei „für viele hausärztliche Praxen Rettung in höchster Not“.

Die Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und bei der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen hätte dazu geführt, dass Praxen, die mehr Patientinnen und Patienten versorgen, dafür finanziell bestraft worden wären. Konkret hätte das bedeutet: Hätte ein Hausarzt in einem Quartal etwa mehr HZV-Teilnehmende als im Vorjahresquartal behandelt, hätte er die zusätzlichen Fälle nur mit einem Abschlag vergütet bekommen. „Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines flächendeckenden Primärversorgungssystems wäre das absolut kontraproduktiv gewesen“, so die HÄV-Bundesvorsitzenden.

Entbudgetierung kommt ohne Verwässerung

Auch die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen (Kapitel 3 sowie Hausbesuche) bleibt, anders als geplant, wie bisher bestehen. Es wird doch keine teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung geben, sie kommt in ihrer ursprünglich geplanten Form.

Der positive Effekt der Korrekturen für die Versorgung sei „enorm“, unterstreicht die HÄV-Spitze. Andernfalls „hätte die Gefahr bestanden, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen sich aus der Versorgung verabschieden“. Wären diese Kürzungen gekommen, “hätten sie das Praxissterben massiv beschleunigt”, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitglieder vom Donnerstagvormittag.

Gemeinsamer Erfolg von Verband und Praxisteams

In dem Rundschreiben dankt der Verband Mitgliedern sowie Hausärztinnen und Hausärzten in ganz Deutschland, die gemeinsam mit ihren Praxisteams auf die verheerenden Folgen für die Versorgung aufmerksam gemacht hatten.

Im Rahmen der Protestaktion “Hausarztpraxen retten!” des HÄV und seinen Landesverbänden hatten unter anderem 400.000 Menschen E-Mails an ihre Bundestagsabgeordneten versendet. Dies sei “ein mehr als lauter Hilferuf” gewesen, “den die Politik nicht ignorieren konnte”.

Weitere Einschnitte in den Praxisalltag bleiben bestehen

Unabhängig von den nun erzielten Verbesserungen bleiben weitreichende Einschnitte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, auch GKV-Spargesetz genannt, bestehen. Dazu gehört insbesondere die Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate. Sie begrenzt die Steigerungsmöglichkeiten der Vergütung und kann verschärfen, dass die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen – beispielsweise mit Blick auf steigende Personal-, Energie- oder Mietkosten – nicht ausreichend abgebildet wird.

Auch ist weiterhin vorgesehen, einzelne Leistungen wie die ePA-Befüllung sowie die Organspendeberatung zu streichen.

Link-Tipp: Weitere Einschnitte des GKV-Spargesetzes im Überblick.

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