Nach verschiedenen Hinweisen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie von Stellungnahmeberechtigten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Oktober seine Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege angepasst.
So wurde klargestellt, dass die Verantwortung für die Durchführung der verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege bei den Pflegekräften respektive Pflegefachkräften liegt.
Folgerichtig wurde der bisher verwendete Begriff “delegieren” durch “übertragen” ersetzt. Damit zeichne der G-BA die bestehende Rechtslage nach und schaffe Klarheit, teilt er mit.
Außerdem wurden unter anderem die Corona-Sonderregelungen gestrichen und das Leistungsverzeichnis angepasst.
red
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