Das Arbeitszeugnis zum Ende der Amtszeit von Prof. Karl Lauterbach (SPD) fällt durchwachsen aus. Denn dass SPD, FDP und Grüne Ende Januar kurz vor Torschluss doch noch einen Haken an die Entbudgetierung setzen wollten, war aus hausärztlicher Sicht zwar eine entscheidende Ankündigung. Gleichwohl konnte Lauterbach andere zentrale Vorhaben nicht abschließen, wie ein Abgleich des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition vom November 2021 [1] mit der gesundheitspolitischen Gesetzgebung der vergangenen Jahre zeigt.
Demnach sind für Hausarztpraxen zentrale Pläne wie eine umfassende Entbürokratisierung weiter offen. Viele Vorhaben waren im parlamentarischen Verfahren weit gediehen, konnten auf der Zielgeraden jedoch nicht verabschiedet werden.
Lauterbach selbst zieht eine positive Bilanz. Man habe in seiner Legislatur “viel erreicht”, schrieb der Noch-Bundesgesundheitsminister Mitte Dezember in einem zwölfseitigen Brief an die Fraktionsmitglieder von SPD und Grünen [2]. Es seien 19 Gesetze verabschiedet worden und man habe begonnen, “den großen Reformbedarf im Gesundheitssystem abzuarbeiten”.
Rein quantitativ liegt Lauterbach damit deutlich hinter Vorgänger Jens Spahn (CDU) mit 61 Gesetzen – ohne die Turbo-Gesetze der Corona-Pandemie immerhin noch 43. Hermann Gröhe (CDU) hatte 32 Gesetze auf den Weg gebracht. An dieser Differenz hätte auch ein regelhaftes Ende von Lauterbachs Amtszeit wohl nicht viel geändert. Denn durch das frühzeitige Ende der Ampelkoalition wurde diese zwar verkürzt, jedoch nur um sieben Monate.
Hinzu kommt ein qualitativer Knackpunkt: Denn in seinem Brief lobt Lauterbach vor allem die Reformen im Krankenhausbereich. Die Krankenhausreform wird als “die wohl größte und zugleich bedeutendste Strukturreform dieser Legislaturperiode und in jedem Fall die größte Veränderung der Krankenhausfinanzierung der vergangenen 20 Jahre” hervorgehoben.
Anders sieht es mit Blick auf die ambulante Versorgung aus, durchleuchtet man den 144-seitigen Koalitionsvertrag mit Blick auf zentrale Wahlversprechen:
Entbudgetierung
Nur wenige Vorhaben wurden so explizit formuliert wie die Entbudgetierung. “Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf”, heißt es im Koalitionsvertrag klipp und klar.
Was darauf folgte, war ein jahrelanges Ringen um die Entbudgetierung. Nach viel hausärztlicher Überzeugungsarbeit hatte sie es endlich in Lauterbachs Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) geschafft, die finale Verabschiedung des Gesetzes stand aufgrund des Koalitionsbruchs zwischenzeitlich jedoch auf der Kippe.
Schließlich haben sich SPD, FDP und Grüne “auf den letzten Metern” auf die Entbudgetierung und weitere Schritte zur Stärkung der Hausarztpraxen einigen können, wie die Parteien selbst mitteilten. Sie wollten das Maßnahmenpaket in einer der letzten Sitzungen des noch amtierenden Bundestags abstimmen lassen, hieß es bei Redaktionsschluss.
Für Hausärztinnen und Hausärzte ist das GVSG das wohl bedeutendste Vorhaben, hierin finden sich eine Reihe von konkreten Vorschlägen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, etwa auch die Einführung einer jahresbezogenen Versorgungspauschale im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Chroniker unabhängig von den Arzt-Patienten-Kontakten.
Digitalisierung
Ebenfalls genannt wurde das Vorhaben, die Einführung der elektronischen Patientenakte sowie des E-Rezeptes zu “beschleunigen”, ebenso “deren nutzenbringende Anwendung”. Zumindest der erstere Teil dieses Plans ist umgesetzt worden: Das E-Rezept ist mit dem Digital-Gesetz seit Anfang 2024 verbindlicher Standard geworden, die E-Patientenakte ist Mitte Januar zumindest in Pilotregionen gestartet. Von “nutzenbringenden Anwendungen” spüren Praxen bisher allerdings wenig.
Das Vorhaben der Koalition, die Gematik zu einer “digitalen Gesundheitsagentur” auszubauen, ist nicht realisiert worden. Für das entsprechende Gesetz liegt ebenfalls ein Kabinettsbeschluss vor, auf der Zielgeraden der amtierenden Regierung konnte das Gesetz jedoch nicht abschließend verabschiedet werden.
Prävention
“Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention”, hatten sich die Koalitionäre vorgenommen. Gelungen ist ihnen dies nicht. Auf der Zielgeraden steckengeblieben ist ein schon weit im Bundestag vorangetriebenes Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention, mit dem sogenannten Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) lag zuletzt ein weiterer, jedoch kritisierter Gesetzentwurf vor. Denn dieser sah unter anderem Screenings bereits im Kindesalter sowie zusätzliche Check-ups in Apotheken vor.
Eine deutliche Chance für eine Stärkung der Prävention ließ Lauterbach ungenutzt: Ein Bonus für Versicherte, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, hatte es zwischenzeitlich in den Entwurf des GVSG geschafft, war dann aber wieder gestrichen worden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte das deutlich kritisiert.
Lieferengpässe
“Wir stellen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicher. Die Engpässe (…) bekämpfen wir entschieden”, findet sich im Koalitionsvertrag. Und in der Tat: Ein entsprechendes Gesetz wurde verabschiedet, das unter anderem für Kinderarzneimittel die Preisregelungen bei Rabattverträgen gelockert und Festbeträge abgeschafft hat.
Bis diese Schritte jedoch Wirkung in der Hausarztpraxis entfalten, wird es dauern. Auch ist unklar, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen, um die hohe Zahl der Lieferengpässe – Mitte Januar waren beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) 454 Engpässe gemeldet [3] – dauerhaft zu senken.
Entbürokratisierung
“Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung ab”, lautete ein Versprechen.
Geschehen ist nichts – außer einem Gesetzentwurf für ein Gesundheitswesen-Bürokratieentlastungsgesetz (GBEG), zu dem Verbände und Selbstverwaltung Stellungnahme beziehen durften. Eine Verabschiedung vor der Wahl ist aber ausgeschlossen.
Notfallreform
Die Notfallreform ist ein Dekadenprojekt. Auch Lauterbachs Vorgänger hatten an dieser bereits gearbeitet. So ist sie auch im Koalitionsvertrag 2021 deutlich genannt – doch die Reform inklusive Regelungen zum Rettungsdienst ist letztlich kurz vor der Verabschiedung gescheitert.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte wiederholt an die Dringlichkeit der Reform erinnert, die vorgesehenen Parallelstrukturen jedoch deutlich kritisiert.
Blick in die Wahlprogramme
Viele dieser offenen Baustellen finden sich nun auch in den Wahlprogrammen, wie ein Blick in die Vorhaben von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP zeigt (s. Kasten unten). Gerade Schlagworte wie Digitalisierung, Entbürokratisierung oder Notfallreform finden sich bei allen Parteien gleichermaßen.
Nicht zuletzt zeige sich hier, dass die hausärztliche Versorgung an Bedeutung gewonnen habe, beobachtet Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: “Während dies in der Vergangenheit nicht der Fall war, sind Hausärzte nun explizit in den Programmen genannt.”
Der nächste Schritt sei nun, es mit den hausärztlichen Forderungen in den Koalitionsvertrag zu schaffen – als klares Aufgabenheft für die neue Regierung.
Quellen:
- Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, Grünen und FDP, zuletzt aufgerufen am 4.2.2025
- Internes Schreiben aus dem BMG an die Bundestagsfraktionen der SPD und Grünen, datiert auf den 8.12.2024, liegt der Redaktion vor.
- Datenbank „Veröffentlichte Engpassmeldungen“ des BfArM, zuletzt aufgerufen am 4.2.2025