Fertigarzneimittel mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen können in Apotheken seit dem zweiten Quartal 2026 gegen kostengünstigere ausgetauscht werden.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach dem die Arzneimittel-Richtlinie um einen neuen Paragrafen 40c in Abschnitt M ergänzt wurde, ist zum 1. April in Kraft getreten.
red
