Erhöhte Schmerzempfindlichkeit durch Schlafmangel
Menschen mit chronischen Schmerzen leiden häufig unter Schlafstörungen. Die Zeitumstellung im Frühjahr – mit um eine Stunde verkürzter Schlafdauer – wirkt wie ein Mini-Jetlag, der diese Patientinnen und Patienten besonders belastet.
Wie Studien zeigen, geht eine Verkürzung des Schlafs auf weniger als sechs Stunden mit einer um etwa 30 Prozent gesteigerten Schmerzempfindlichkeit einher und die Wahrscheinlichkeit von Spontanschmerzen am nächsten Tag erhöht sich ebenfalls um rund 30 Prozent. Gleichzeitig wirkt schmerzmindernde Ablenkung nur noch halb so gut. Ausschlaggebend für erholsamen Schlaf ist außer der Länge der Tiefschlafphasen insbesondere eine regelmäßige Schlafarchitektur.
So haben beispielsweise Menschen mit stabilen Schlaf-Wach-Rhythmen ein deutlich geringeres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Den Betroffenen kann man daher raten, die Aufstehzeit so zu legen, dass sie auf das Ende eines Schlafzyklus beziehungsweise in einer Leichtschlaf-Phase liegt.
(PD Dr. Walter Magerl, Mannheim)
Assistierter Suizid – wer soll das machen?
Wenn die Schmerzen unerträglich werden, kann die Frage nach ärztlich assistiertem Suizid aufkommen, denn das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 in einem Grundsatzurteil das Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) aufgehoben. Jeder hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – inklusive der Hilfe durch Dritte, solange die Entscheidung freier Wille ist, also einsichtig, ohne Druck und gut informiert getroffen wird.
In den Niederlanden hat sich mit einem vergleichbaren Gesetz die Anzahl an Suiziden nicht verändert, der assistierte Suizid jedoch kam hinzu und stieg über die Jahre an. Geht man von einer vergleichbaren Entwicklung in Deutschland aus, entspricht dies 30.000 bis 35.000 assistierten Suiziden pro Jahr.
Wichtig für die Ärzteschaft ist, dass niemand zur Unterstützung verpflichtet werden kann. Gemäß des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages im Mai 2021, ist die Mitwirkung bei Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist hierzulande losgelöst von Krankheit.
Allerdings umfasst es vier Kriterien, darunter: Die Fähigkeit seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung zu bilden und nach dieser Einsicht handeln zu können. Doch wer kann das prüfen?
Zudem sollte die Entscheidung auf Grundlage umfassender Informationen erfolgen, also z.B. der Kenntnis über Handlungsalternativen hinsichtlich einer modernen Palliativmedizin!
Offen bleiben auch Fragen zu Beratung, Überprüfung und Umsetzung des assistierten Suizids: Wie soll das erfolgen? Wer soll es machen? Wie sehen Vergütung und Qualitätssicherung aus? Möglicherweise müssen verschiedene Professionen diese Aufgaben übernehmen.
(Prof. Jörg Weimann, Berlin)
Woher kommt der Schmerz bei Arthrose?
Das Bild der Arthrose hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt.
