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ImpfempfehlungenDer neue Impfkalender auf einen Blick

Im Impfkalender für das Jahr 2026 finden sich alle Empfehlungen, die die Ständige Impfkommission über das Jahr 2025 verabschiedet hat. Hier finden Sie alle Änderungen und den aktuellen Stand der Dinge. Denn Achtung: Der G-BA hat noch nicht über alle Empfehlungen entschieden.

Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission für das Jahr 2026 sind da.

RSV, Chikungunya, Mpox, Influenza, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Meningokokken, Herpes zoster und Pneumokokken – bei diesen Impfstoffen gibt es im Vergleich zum vorherigen Impfkalender Änderungen:

RSV

Die STIKO empfiehlt jetzt für die RSV-Impfung jetzt neben den proteinbasierten RSV-Impfstoffen (Abrysvo®, zugelassen ab 18 Jahre; Arexvy®, zugelassen ab 60 Jahre) auch den mRNA-RSV-Impfstoff mResvia® (zugelassen ab 18 bis 59 Jahre). Dabei präferiert sie keine der drei Vakzinen.

Zur Erinnerung: Die Impfempfehlung gilt für Erwachsene ab 75 Jahren (Standardimpfung) und Menschen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung). Die DEGAM empfiehlt die RSV-Impfung zurückhaltender: erst ab 80 Jahren oder bereits ab 60 Jahren bei wirklich schweren Erkrankungen (schwere Formen der COPD, der Herzinsuffizienz oder der koronaren Herzerkrankung, schweren Diabeteserkrankungen mit Endorganschäden, Dialysepflicht, Hämato-onkologischen Erkrankungen). Mehr dazu: www.hausarzt.link/P4mHV

Abrechnung: Diese Änderung wurde im Juli 2025 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen und ist in Kraft getreten. Die RSV-Impfstoffe werden über den Sprechstundenbedarf bezogen. Die einmalige Impfung kann mit den Ziffern 89137 (Standardimpfung) und 89138 (Indikationsimpfung) abgerechnet werden.

Chikungunya

  • Reiseimpfung: Die STIKO empfiehlt bei Reisen in Gebiete mit aktuellem Chikungunya-Ausbruchsgeschehen oder bei wiederholten Aufenthalten in einem Endemiegebiet für Personen ab 12 Jahren eine Impfung gegen Chikungunya, sofern ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Bei Personen, die aufgrund eines beruflich bedingten Reise in Endemiegebieten eine erhöhte Exposition haben (z.B. im Feld arbeitende Medizinerinnen und Mediziner), kann auch ohne eine Vorerkrankung eine Impfindikation erwogen werden.
  • Eine berufliche Indikation besteht für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Chikungunya-Viren gemäß Biostoffverordnung ausüben.

Es stehen zwei Vakzinen zur Verfügung, die von der STIKO gleichwertig empfohlen werden: Der attenuierte Lebendimpfstoff Ixchiq® für Personen von 12 bis 59 Jahren (Cave: Lebendimpfstoff: Kontraindikation bei Immundefizienz sowie Schwangerschaft oder Stillzeit!) sowie der Totimpfstoff Vimkunya® für Personen ≥ 12 Jahre.

Zur Erinnerung: Aufgrund von Sicherheitssignalen bei Ixchiq® hatte die europäische Zulassungsbehörde (EMA) im Mai 2025 zunächst eine vorsorgliche Sicherheitsüberprüfung eingeleitet; Der Impfstoff durfte daher zwischenzeitlich nicht an Personen über 65 Jahre verimpft werden. Diese Beschränkung hob die EMA im Juli wieder auf. Die STIKO empfiehlt den Lebendimpfstoff Ixchiq® wie oben beschrieben nur für Personen im Alter von 12 bis 59 Jahren.

Abrechnung: Diese Änderung wurde Anfang September 2025 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen und ist in Kraft getreten. Die KV Rheinland-Pfalz hat kürzlich Hinweise zur Abrechnung der Chikungunya-Impfung veröffentlicht (www.hausarzt.link/jlfTj).

Sie macht darauf aufmerksam, dass neben der beruflichen Indikation GKV-Versicherte nur dann Anspruch auf Reiseimpfungen haben, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder ausbildungsbedingt erfolgt. Impfungen für Privatreisen seien keine Kassenleistung. Die SI-RL werde um die Dokumentations-Nummer 89139 Y ergänzt, so die KV RLP, die gleichzeitig als Abrechnungsnummer gegenüber der KV RLP gilt. Die Vergütung für die neue Impfung liege derzeit je nach Kassenart in Rheinland-Pfalz zwischen 9,98 und 10,52 Euro. In Rheinland-Pfalz ist der Impfstoff für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Muster 16: Kostenträgerkennung 106 315 003 und Kennzeichnung der Felder 8 und 9) zu beziehen.

Mpox

Die  aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Indikationsimpfung ist nun so formuliert, dass zum einen Personen gemäß der Zulassungserweiterung ab 12 Jahren geimpft werden können. Zum anderen umfasst sie unter anderem nun auch trans und nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Sexarbeitende. Außerdem ist die Impfung (Herstellername: Imvanex®) nun auch bei Menschen indiziert, die gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren durchführen. Die Postexpositionsprophylaxe ist nun auch indiziert nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z.B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten).

Abrechnung: Diese Änderung wurde ebenfalls im September 2025 in die SI-RL aufgenommen und sind in Kraft getreten. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 89135 A/B bzw. 89135 V/W bei beruflicher/ Reiseindikation.

Influenza

Aufgrund der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln sowie den vermehrten Nachweisen von H5Nx in diversen Säugetierklassen rät die STIKO jetzt zur jährlichen Influenzaimpfung auch bei Personen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln oder Robben haben. Dazu gehören Menschen, die in der Nutztierhaltung beschäftigt sind oder Mitarbeitende von Zoos.

Abrechnung: Diese Erweiterung trat Mitte Oktober 2025 in Kraft. Die Impfstoffe werden über den Sprechstundenbedarf bezogen, die Abrechnung bei beruflicher Indikation erfolgt unter der Ziffer 89112Y.

Haemophilus influenzae Typ b

Aufgrund eines akutes Ausbruchs hat die STIKO im September ihre Empfehlungen zur Hib-Indikationsimpfung und zur Hib-Chemoprophylaxe angepasst.

  • Hib-Impfung: Die Kommission empfiehlt künftig die einmalige Hib-Impfung als Indikationsimpfung über die bisherigen Indikationen (z.B. Asplenie) hinaus für Personen ≥5 Jahren, die im Zusammenhang mit einem Ausbruch einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung besteht (z.B. bei Drogenkonsum, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung oder Asplenie).
  • Die postexpositionellenHib-Chemoprophylaxe (PEP) mit einem Antibiotikum (Rifampicin wird als erste Wahl genannt) wird nun empfohlen nach engem (face-to-face-)Kontakt mit einer Person mit invasiver Hib-Infektion oder Kontakt zu deren oropharyngealen Sekreten bei: 1. Ungeimpften oder unvollständig geimpften, in Gemeinschaftseinrichtungen exponierten Kinder <5 Jahren, 2. Allen Kontaktpersonen mit medizinisch begründbarem erhöhten Risiko für invasive Hib-Erkrankungen und 3. Alle Haushaltsmitglieder der erkrankten Person, wenn sich in ihrem Haushalt mindestens ein ungeimpftes oder unvollständig geimpftes Kind <5 Jahren oder eine Person mit erhöhtem Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung befindet. Als Haushaltsmitglieder zählen auch Bewohnende von Internaten, Wohnheimen und Kasernen.

In Deutschland stehen aktuell nur Kombinationsimpfstoffe mit Hib-Komponente zur Verfügung (z.B. 6-fach-Impfstoffe), ein Hib-Konjugat-Impfstoff wird hierzulande nicht vermarktet.

Abrechnung: Der G-BA hat Mitte Oktober 2025 über diese Empfehlung entschieden und eine Nicht-Änderung der SI-RL beschlossen. Mehr dazu: www.hausarzt.link/O5a14

Meningokokken

  • MenACWY: Die STIKO empfiehlt jetzt für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren standardmäßig eine Impfung mit einem quadrivalenten Konjugat-Impfstoff gegen die Serogruppen A, C, W und Y (verfügbare Vakzinen: Menquadfi®, Menveo®, Nimenrix®). Impfungen sollen bis zum Alter von < 25 Jahren nachgeholt werden.
  • MenC: Die bislang empfohlene monovalente Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im Alter von 12 Monaten entfällt.

Eine Einschätzung der neuen Empfehlung für die Praxis von Impfexperte Dr. Wolfgang Schneider-Rathert finden Sie unter www.hausarzt.link/aWR9F.

Abrechnung: Der G-BA hat im Dezember 2025 beschlossen, dass diese Änderungen in die SI-RL aufgenommen werden. Dieser Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Erst dann sind sie Regelleistung der GKV. Die Bestellung des Impfstoffes und Abrechnung der Impfung richtet sich dann jeweils nach der regional geltenden Impfvereinbarung. Cave: Aktuell (Stand 22. Januar 2026) kann die Impfung daher noch nicht über den Sprechstundenbedarf bestellt werden.

Herpes zoster

Die STIKO hat ihre Herpes-zoster-Indikationsimpfempfehlung angepasst und empfiehlt die Impfung mit dem HZ-Totimpfstoff (verfügbarer Impfstoff: Shingrix®) zukünftig für Personen ≥ 18 Jahre mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz, oder infolge schwerer Ausprägungen einer chronischen Grunderkrankung an Herpes zoster zu erkranken. Die Kommission hat klargestellt, dass leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen chronischer Erkrankungen bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren nicht mit einem deutlich erhöhten HZ-Risiko verknüpft und daher nicht von der Empfehlung umfasst sind.

Eine Einschätzung zur neuen Empfehlung für die Praxis von Impfexperte Dr. Wolfgang Schneider-Rathert und der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) finden Sie unter www.hausarzt.link/V3iCd

Abrechnung: Wie auch bei der Meningokokken-Impfung hat der G-BA Im Dezember die Aufnahme der Änderung in die SI-RL beschlossen. Cave: In Kraft ist der Beschluss noch nicht!

Pneumokokken

Vor wenigen Wochen hat die STIKO zudem ihre Pneumokokken-Indikationsimpfempfehlung für 2- bis 17-Jährige mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen angepasst und empfiehlt jetzt die Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20). Die Anwendung des 23-valenten Pneumokokken Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) allein oder im Rahmen eines sequenziellen Impfschemas wird nicht mehr empfohlen.

Abrechnung: Über diese STIKO-Empfehlung hat der G-BA noch nicht entschieden!

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