Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

SteuertippsTeilrente bei der Ärzteversorgung beantragen: Das sollten Sie wissen

Möchten Ärztinnen und Ärzte eine Teilrente bei Ihrer Ärzteversorgung beantragen, hat das steuerliche Vorteile. Aber es gibt auch Nachteile, die Sie kennen und bedenken sollten.

Eine vorgezogene Teilrente ist steuerlich meist vorteilhaft, kann aber auch Nachteile haben.

Der Bezug einer vorgezogenen Teilrente ist steuerlich meist vorteilhaft, da hierdurch die Teilrente und auch die spätere Vollrente mit einem geringeren Anteil steuerpflichtig sind. Es geht hier um 0,5 Prozent weniger pro vorgezogenem Kalenderjahr.

Es gibt aber auch eine Reihe von möglichen Nachteilen, auf die Sie achten sollten. Bei den folgenden Hinweisen wird beispielhaft auf die Auswirkungen einer vorgezogenen Teilrente bei der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) Bezug genommen. Folgende Punkte sollten Sie für sich in den Fokus nehmen:

Ansprüche auf Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente

Der Bezug von Teilruhegeld kann nachteilig sein, falls Sie nach Beginn der Teilrente Ansprüche auf Krankentagegeld (KTG)haben sollten. Dasselbe gilt für etwaige Ansprüche aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU).

Ansprüche auf KTG werden Sie im Versicherungsfall, nach Ablauf der Karenzzeit, haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären, ob der Bezug einer Teilrente bei Ihrer Gesellschaft dafür schädlich ist oder nicht. Falls ja, kann dies nach unserer Erfahrung meist wegverhandelt werden.

Falls ein Wegverhandeln nicht möglich sein sollte, müssen Sie entscheiden, ob für Sie die Vorteile aus eventuellen Bezügen von KTG und aus privaten BU-Renten oder die Vorteile aus der vorgezogenen Teilrente gewichtiger sind. Falls das Teilruhegeld beim Bezug von KTG schädlich ist und Sie sich dennoch für das vorgezogene Teilruhegeld entscheiden, kann die KTG-Versicherung beendet werden. Gleiches gilt für private BU-Versicherungen.

Witwen-/Witwerrente und Ausgleich bei Ehescheidung

Aus einer Ehe, die erst nach Beginn des vorgezogenen (Teil-)Ruhegeldes geschlossen wird, kann bei der Bayerischen Ärzteversorgung in der Regel kein Anspruch auf Witwenrente entstehen.

Ist ein Versorgungsausgleich zu Ihren Lasten durchzuführen, haben Sie vor Beginn von Ruhegeldbezügen bei der Bayerischen Ärzteversorgung die Möglichkeit, durch Wiederauffüllungszahlungen die Minderung Ihrer Rente durch den Versorgungsausgleich teilweise oder ganz auszugleichen. Derartige Wiederauffüllungszahlungen sind nach Beginn eines (Teil-)Ruhegeldes nicht mehr möglich.

So beantragen Sie die Teilrente: Falls Sie sich für die vorgezogene Teilrente (30 Prozent) entscheiden, beantragen Sie diese rechtzeitig, frühestens ab dem 1. Dezember des Jahres, in dem Sie das 60. Lebensjahr vollenden. Das Antragsformular finden Sie auf der BÄV-Webseite. Ähnliche Regelungen zur vorgezogenen (Teil-)Rente werden Sie auch bei anderen Versorgungswerken finden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.