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GutachtenWeniger Müll durch praxistaugliche Vorgaben

Einweg-Handschuhe, Schutzmasken, Spritzen: Im Praxisalltag fällt allerhand Müll an. Viele Hygienemaßnahmen sind unverzichtbar - doch mitunter ließe sich Müll reduzieren, wenn Vorgaben aus dem stationären Bereich nicht 1:1 übernommen würden. Zu diesem Auftrag kommt nun ein Gutachten im Auftrag der KBV. Es schlägt konkrete Schritte vor.

Ab in den Müll: Viele Hygienemaßnahmen sind unvermeidbar - an anderen Stellen jedoch könnten Ressourcen eingespart werden.

Berlin. Um Ressourcen sinnvoll einzusetzen und unnötigen Müll in Praxen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Besonderheiten des ambulanten Sektors berücksichtigt werden und nicht etwa Hygiene-Vorgaben aus dem Klinikbereich 1:1 übernommen werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin und stützt sich dazu auf ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI).

Das am Donnerstag (10. April) veröffentlichte Gutachten soll „Handlungsspielräume für Anpassungen der Hygieneanforderungen im vertragsärztlichen Bereich identifizieren, (…) ohne dabei Patientensicherheit oder Arbeitsschutz zu beeinträchtigen“. Konkret werden folgende Empfehlungen gegeben:

Mit Blick auf bestehende Verordnungen wird empfohlen,

  • die Medizinhygieneverordnungen der Länder (MedHygVO) hinsichtlich der Anforderungen an ambulante Einrichtungen zu schärfen und sie bundesweit stärker zu vereinheitlichen.
  • Die KRINKO-Empfehlungen sollten auf Nachhaltigkeit durchleuchtet werden. Der ambulante Sektor sollte eingebunden werden.

Darüber hinaus bestehen Handlungsmöglichkeiten auch jenseits der Verordnungen und Empfehlungen, konstatiert das ISI. So schlagen die Wissenschaftler folgende Schritte vor:

  • Für mehr Wissen rund um Hygiene wird empfohlen, das vorhandene Informationsangebot bekannter zu machen und für verschiedene Praxistypen zu erweitern, die Hygieneausbildung im Medizinstudium zu verbessern, eine Anpassung der Formate und Inhalte von Hygieneschulungen zu prüfen sowie eine öffentliche Awareness-Kampagne zur Ressourcenschonung in der Arztpraxis zu starten.
  • Ressourcenschonung sollte explizites Thema in Leitfäden, Checklisten, Musterhygieneplänen und Beratungsangeboten sein.
  • Es sollte geprüft werden, inwiefern besonders kostspielige Hygienemaßnahmen im baulich-funktionellen Bereich finanziell gefördert werden können. Auch die Förderung eines ökologischen Siegels für Arztpraxen wird empfohlen.
  • Medizinproduktehersteller sollten verstärkt in die Pflicht genommen werden, sich an der Ressourcenschonung zu beteiligen sowie Informationen zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte zu erheben und bereitzustellen.
  • In Bezug auf Forschungsaktivitäten wird empfohlen, Tätigkeiten mit einem erheblichen Potenzial für Ressourcenschonung zu identifizieren.

Hintergrund ist, dass rund 5 Prozent des gesamten Rohstoffkonsums in Deutschland auf den Gesundheitssektor entfallen.

„Klar ist, dass der Ressourcenverbrauch gesenkt werden muss”, sagt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. “Im Rahmen der derzeitigen Verordnungen sind Einsparungen durchaus möglich. Doch das zunehmend enger geschnürte Regelkorsett sorgt dafür, dass die Niedergelassenen in ihren Arztpraxen enorm viel Müll produzieren müssen.“ Hier brauche es dringend “pragmatische Vorgehensweisen”, um die Ressourcenverschwendung in den Griff zu kriegen.

Auch die föderale Vielfalt und die Unübersichtlichkeit der zahlreichen Vorgaben der Hygienegesetzgebung erschwere den Niedergelassenen ihre Arbeit zusätzlich, hier bestehe ein erheblicher Anpassungsbedarf, sagt Hofmeister. „Generell gilt: Ständig neue Anforderungen und praxisferne Bestimmungen rauben den Niedergelassenen wichtige Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Auch beim Thema Hygiene müssen wir dringend Bürokratie abbauen und die Rahmenbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte verbessern“, ergänzt Hofmeister.

Die Forschenden des ISI haben nicht nur die einzelnen Medizinhygieneverordnung (MedHygVO) der Länder analysiert, sondern unter anderem eine Online-Befragung unter Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Praxisteams durchgeführt. Abgefragt wurden unter anderem die Einschätzung der Angemessenheit der MedHygVO sowie die Verständlichkeit der jeweiligen Hygieneverordnung und anderer genutzter Informationsquellen. Eine fachliche Beratung erfolgte durch das Gesundheitsamt Karlsruhe.

Das Projekt lief von Juli bis Dezember 2024.

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