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PraxisübergabeWenn die Praxis in neue Hände übergeht

In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird bei einer Praxisübergabe zwischen zwei Wegen unterschieden – je nach Region und Kasse. Worauf es jeweils zu achten gilt.

Neue Hände, gleiche Versorgung: Ein Arztwechsel in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) aufgrund von Praxisübergabe oder -übernahme bedeutet Abschied und Anfang zugleich.

Wenn die HZV-Praxis neu strukturiert wird, ist das ein besonderer Moment für das gesamte Praxisteam. Denn während sich im Sprechzimmer vieles neu zusammenfindet, soll es im Wartezimmer möglichst beim Alten bleiben. Mit der Praxisübergabe wird im Idealfall auch der gewachsene Patientenstamm weitervererbt – und damit die Erwartung der Patienten, weiterhin in der HZV bestens betreut zu werden.

Was bedeutet Praxisübergabe in der HZV?

Wechselt die HZV-Praxis die betreuende Ärztin oder den betreuenden Arzt, müssen die HZV-Teilnahmen auf die Nachfolge übertragen bzw. umgeschrieben werden.

Wichtig: Die HZV-Einschreibung ist an die LANR gebunden. Wie der Übergang konkret abläuft, unterscheidet sich je nach Region und Krankenkasse.

  • Geregelte Praxisübergabe (GPÜ): Die Patientenumschreibung erfolgt automatisch durch die Krankenkasse. Die Versicherten werden mindestens zwei Monate vor dem Stichtag über die Praxisnachfolge informiert und haben ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht.
  • Praxisübergabe (PÜ): Ist die GPÜ aus vertraglicher Sicht nicht möglich, erfolgt die Umschreibung manuell für jede Patientin und jeden Patienten. Hierbei gelten die vertraglichen Fristen für die Patienteneinschreibung bzw. -umschreibung, also beispielsweise der 1. Februar für eine Teilnahme ab dem zweiten Quartal.

So funktioniert die Praxisübergabe

Wesentlich für einen nahtlosen Übergang ist das fristgerechte Einreichen des Formulars zur Meldung der Praxisübergabe. Das Dokument muss der HÄVG spätestens am zehnten Tag des ersten Monats vor dem gewünschten Übergabequartal vorliegen – etwa am 10. Oktober für einen Wechsel zum ersten Quartal.

Im Formular werden die Daten der übergebenden und der nachfolgenden Person erfasst. Außerdem wird dort die HZV-Patientenübergabe bzw. -übernahme beantragt.

Wichtig: Für jede Region und jeden HZV-Vertrag gibt es ein eigenes Meldedokument. Nach dem Ausfüllen muss das Formular per Mail an praxisuebergabe@hzv.de übermittelt werden.

Ein guter Übergang braucht seine Zeit

Auch wenn der neue Lebensabschnitt erst aus der Ferne winkt: Frühe Planung zahlt sich aus. Zwischen Vorfreude auf den Ruhestand oder den Neuanfang und einem vollen Praxisalltag bleibt für Organisatorisches oft wenig Luft.

Ein Vorlauf von mehreren Monaten schafft Raum, um interne Abläufe zu planen und Fristen einzuhalten. Denn eins ist klar: Keine Übergabe gleicht der anderen.

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