Berlin. Nachdem der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) öffentlich ein drohendes IT-Chaos für Hausarztpraxen aufgrund einer vorgesehenen Synchronisation von Praxiskalendern und 116 117 skizziert hat, gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der Redaktion von Hausärztliche Praxis Entwarnung. Praxisteams drohten keine Änderungen in den etablierten Abläufen rund um die Terminbuchung, heißt es seitens der KBV.
Zum Hintergrund: Die KBV hat den gesetzlichen Auftrag, technische Festlegungen für eine digitale Schnittstelle zu treffen, damit Ärztinnen und Ärzte freie Termine an die Terminservicestellen (TSS) übermitteln können (Paragraf 370a Abs. 5 SGB V). Dazu wurde nun ein erster Anforderungsentwurf vorgelegt.
Debatte um Anforderungen entfacht
Der bvitg hatte diesen am Montag (3. Februar) deutlich kritisiert. Die KBV sei über das gesetzlich vorgeschriebene Ziel hinausgeschossen und habe nicht nur technische, sondern auch Anforderungen formuliert, die unter anderem „eine ständige Synchronisierung beider Terminkalender (Arztpraxis und 116 117)“ verlangten. Datenabgleich in Echtzeit könnte jedoch den Praxisalltag spürbar belasten. Konkret werden in einer entsprechenden Mitteilung Szenarien wie „deutliche Performance-Probleme“, verlorengegangene Termine und dadurch „Frustration bei Patientinnen und Patienten“ sowie Änderungen an Praxiskalendern ohne das Wissen der Praxisteams beschrieben.
Auf Anfrage des Magazins Hausärztliche Praxis gibt die KBV jedoch Entwarnung. Gerade eine im Hintergrund laufende Synchronisation berge keine Änderung in den Praxisabläufen. Die Synchronisation sei vielmehr „zwingend notwendig, damit es eben nicht zu Doppelbuchungen oder zum Verlust von Terminen kommen kann“.
Ein genauer Blick auf den Zweck der Schnittstelle macht deutlich, dass ein solcher Abgleich zwischen „116 117-Kalender“ und Praxiskalender in der Tat nötig ist: Praxen melden laut gesetzlichem Auftrag freie Termine an die TSS; wenn ein Patient nun einen solchen Termin über die 116 117 wahrnimmt, muss dies zwingend im Praxiskalender angezeigt werden, klärt die kv.digital als ausführende Tochtergesellschaft der KBV auf. „Damit ist für die Praxis eine 100-prozentige Transparenz gegeben.“
“Erstaunen” über Vorgehen
Auch über das Vorgehen einer öffentlichen Mitteilung an sich zeigte sich die KBV „gelinde gesagt erstaunt“, so Sprecher Dr. Roland Stahl auf Anfrage. Die kv.digital hatte ihm zufolge im Zeitraum Mitte Oktober bis Mitte November 2024 Verbände und Softwareanbieter zur technischen Kommentierung der Schnittstellenanforderungen eingeladen, “darunter auch den bvitg”.
25 Kommentare technischer Art seien eingegangen, allesamt führten zu Anpassungen an der Spezifikation. Auch Mitgliedsunternehmen des bvitg hätten sich eingebracht, nicht jedoch der Verband selbst.