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IT-SicherheitsrichtlinieAb Oktober Praxispersonal zur IT-Sicherheit schulen

Die IT-Sicherheitsrichtlinie wurde aktualisiert – bis spätestens Oktober müssen Praxisinhaber unter anderem dafür sorgen, dass das Praxispersonal zur IT-Sicherheit geschult wird. In welcher Form ist nicht vorgeschrieben.

Die Aktualisierungen in der IT-Sicherheitsrichtlinie betreffen vor allen Dingen das Praxispersonal.

Berlin. Ein falscher Klick auf den Anhang einer E-Mail kann eine Praxis schnell lahmlegen. Cyberkriminelle werden dabei immer geschickter in ihren Angriffen auf Unternehmen.

Um die sensiblen Daten in Praxen noch besser zu schützen, wurde die IT-Sicherheitsrichtlinie, die es bereits seit 2021 gibt, aktualisiert.

Damit das Praxispersonal zum Beispiel beim Umgang mit E-Mails Vorsicht walten lässt, sind in der aktualisierten IT-Sicherheitsrichtlinie unter anderem regelmäßige Schulungen zur IT-Sicherheit vorgesehen.

Außerdem ist der Umgang mit Spam-Mails zu regeln. Grundsätzlich sollte das Personal Spam-Mails ignorieren und löschen. Außerdem sollte keiner auf unerwünschte Mails antworten oder Links in derartigen Mails folgen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (3.4.) in ihren Praxisnachrichten.

Neben den regelmäßigen Schulungen des Praxisteams sollen auch jeweils an neue Mitarbeiter gedacht werden. Diese sind ebenfalls zu schulen und einzuweisen.

Ausscheidende Mitarbeiter sollen alle Unterlagen, Schlüssel, Ausweise, Zutrittsberechtigungen zurückgeben. Zugangsdaten, die der ausscheidende Mitarbeiter kannte (zum Beispiel Passwörter) müssen geändert oder vernichtet werden, heißt es in den Ausführungen der KBV zur IT-Sicherheitsrichtlinie.

Zur Verschwiegenheit verpflichten

Wird Fremdpersonal in der Praxis eingesetzt, sollte dieses vor Arbeitsantritt eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.

An sich klingen die Anforderungen an Praxen in der IT-Sicherheitsrichtlinie selbstverständlich.

Bei der Aktualisierung wurde laut KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sybille Steiner insbesondere darauf geachtet, “praktikable und realistische Vorgaben für die Praxen zu machen, die möglichst aufwandsarm umzusetzen sind und gleichzeitig einen hohen Schutz bieten”.

So bleibe es in der Verantwortung der Praxisinhaber, in welcher Form das Praxispersonal für die IT-Sicherheit sensibilisiert werden müsse.

Musterdokumente zum Download

Um Ärztinnen und Ärzte bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie zu unterstützen, hat die KBV auf einer Online-Plattform die Anforderungen ausgeführt (s. Link-Tipps unten).

Außerdem stehen dort Musterdokumente bereit – etwa zur Unterstützung bei der Erstellung einer eigenen IT-Sicherheitsrichtlinie.

Auch Mustereintritts- oder Austrittsformulare oder Verschwiegenheitserklärungen für Mitarbeiter stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Eine IT-Notfallkarte des BSI steht bereit. Diese zeigt, was bei IT-Notfällen festgelegt werden muss bzw. was zu tun ist.

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