© HausärztlichePraxis_2026Tab. 2: Zusatzvergütung Besuche bei Heimvertrag
Quelle: EBM, eigene Darstellung
Mitbesuch wird aufgewertet
Allein für die Zuschläge würde sich der Aufwand eines Vertragsabschlusses nicht so richtig lohnen, es kommt aber hinzu: Zu jedem Mitbesuch nach 01413 EBM können Sie den Zuschlag 37113 ansetzen. Dies lohnt sich näher anzusehen:
Grundsätzlich sind im Heim vor allem drei Besuchs-Ziffern relevant: Die 01410 (27,01 Euro) für den “normalen” geplanten Hausbesuch. Diesen können Sie pro Heim und Besuch nur einmal ansetzen. Alternativ wäre bei Anforderung des Besuchs am gleichen Tag die 01415 EBM (69,56 Euro) für den dringenden Besuch im Heim möglich. Bei beiden käme das KV-spezifische Wegegeld hinzu.
Wenn Sie weitere Patientinnen und Patienten im gleichen Heim besuchen, setzen Sie hierfür die 01413 EBM (13,50 Euro) für den Mitbesuch an.
Wichtig: Auch wenn es sich um verschiedene Etagen in einem Heim handelt, sind nur selten die Bedingungen erfüllt, um einen zweiten “Erstbesuch” (01410 oder 01415) abzurechnen.
Hierfür muss eine eigenständige “häusliche Gemeinschaft” bestehen, also beispielsweise eigenes Klingelschild, eigene Tür, eigene Küche etc. Regelmäßig wird der Ansatz von mehreren “Erstbesuchen” an der gleichen Adresse von Krankenkassen beanstandet und ist Thema in den Widerspruchsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Tipp: Sie brauchen sich diesem Risiko aber gar nicht aussetzen, denn der Mitbesuch 01413 ist mit dem Heimvertragszuschlag 37113 (13,50 Euro), den Sie zu jedem Mitbesuch ansetzen können, ebenfalls 27 Euro wert, also wie ein “Erstbesuch” nach 01410. Hierüber lohnt sich der Abschluss eines Heimvertrages insbesondere für Praxen, die mehrere oder gar viele Bewohner im gleichen Heim versorgen.
Der Vollständigkeit halber sei noch die Ziffer 37120 erwähnt. Diese wird mit 10,96 Euro vergütet und beschreibt eine Fallkonferenz. Sie ist dreimal im Krankheitsfall (vier Quartale) abrechenbar und beinhaltet die Besprechung mit dem Pflegeheim unter Einbeziehung weiterer Fachgruppen, wie beispielsweise Fachärzte anderer Disziplinen (auch z.B. Krankenhausärzte, Zahnärzte) oder auch sogenannter komplementärer Berufe – hier denken wir z.B. an Physio-/Ergo- oder Logopäden.
Merke: Eine Besprechung nur mit Pflegekräften oder Angehörigen reicht zur Abrechnung nicht aus. Bei häufiger Abrechnung droht hier die Prüfung, ob die genannten Bedingungen wirklich erfüllt wurden, man sollte also gut dokumentieren. Stattfinden darf die Fallkonferenz auch telefonisch oder per Video.
Wie rechnen Sie nun konkret ab?
Beim ersten Besuch des Quartals im Seniorenheim setzen Sie bei allen Patientinnen und Patienten die 0300x an, sowie bei denjenigen mit chronischen Erkrankungen die 03220 (16,56 Euro). Hinzu kommt der Heimvertragszuschlag, meist die 37105 (35,04 Euro). Bei einem Patienten wird der “normale Hausbesuch” nach 01410 (27,01 Euro) plus Wegegeld (KV-spezifische Abrechnung) angesetzt.
Handelt es sich nicht um einen geplanten Hausbesuch, sondern wurde er am gleichen Tag vom Heim angefordert (z.B. Mitteilung, dass es einem Patienten nicht gut geht, konkrete Frage o.Ä.), so setzen Sie statt der 01410 die 01415 EBM (69,56 Euro) plus Wegegeld an. Bei allen anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, die Sie (bei medizinischer Notwendigkeit) besuchen, rechnen Sie den Mitbesuch nach 01413 (13,50 Euro) plus 37113 (13,50 Euro) ab.
Beim zweiten Besuch des Quartals wiederholt sich das Spiel: Ansetzen der 01410 oder 01415 plus Wegegeld für den ersten Patienten, 01413 plus 37113 für alle weiteren. Hinzu kommt bei chronisch Kranken die 03221. Ist der Patient mindestens 70 Jahre alt und “geriatrisch” und liegt ein geriatrisches Assessment im Krankheitsfall (also in diesem oder den drei vorherigen Quartalen) vor, rechnen Sie zudem die geriatrische Betreuung nach 03362 EBM (22,17 Euro) ab.
Nicht zu vergessen ist natürlich das geriatrische Assessment nach 03360 (14,40 Euro), welches zweimal im Krankheitsfall (4 Quartale, max. einmal pro Quartal) abgerechnet werden kann – viele Praxen haben sich den Rhythmus “jedes zweite Quartal” angewöhnt. Außerdem sollte man daran denken, dass auch das hausärztliche Gespräch nach 03230 (16,31 Euro) oder die psychosomatischen Gespräche 35100 und 35110 (je 24,59 Euro) bei entsprechender Durchführung angesetzt werden können.
Achtung bei Palliativziffern
Manche Heimpatienten werden palliativ erkrankt sein und werden entsprechend betreut. Bei der Abrechnung ist hier zu beachten: Die Palliativziffern 03370-03373 EBM schließen sich mit den geriatrischen Ziffern 03360 und 03362 in der gleichen Sitzung aus, ebenso mit der Chronikerziffer 03220 (seltsamerweise jedoch nicht mit der 03221). Im gleichen Quartal können sie jedoch angesetzt werden.
Ebenso können Sie in der gleichen Sitzung mit den Ziffern 03370, 03372 und 03373 kein hausärztliches Gespräch nach 03230 abrechnen, die psychosomatischen Gespräche wären jedoch möglich.
“Rauchende Köpfe”
Hinter den Rauchenden Köpfen stecken vier Praxiserfahrene, die sich unermüdlich dafür einsetzen, die Bürokratie im Praxisalltag zu minimieren: Dr. Christoph Claus, Moritz Eckert, Dr. Sabine Frohnes und Timo Schumacher. Aus ihrer Feder stammen etwa die bekannten EBM- und GOÄ-Spicker. Tipps zu Abrechnung und Regressschutz publizieren sie in jeder Ausgabe von Hausärztliche Praxis.