“Wenn du willst, dass eine Reform scheitert, dann beauftrage die Selbstverwaltung damit.” So oder so ähnlich könnte das Fazit zur Umsetzung der hausärztlichen Vorhaltepauschale durch Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband lauten.
Was ist passiert? Das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) hatte seinerzeit die Selbstverwaltung per Gesetz mit der Ausgestaltung einer Vorhaltepauschale für die Hausarztpraxen beauftragt. Die Idee war, die EBM-Ziffer 03040 in eine Pauschale zu überführen – mit dem Ziel, die hausärztlichen Praxen, die klassische hausärztliche Versorgung erbringen, finanziell besserzustellen. Praxen, die das nicht tun, beispielsweise weil sie sich vorrangig auf Randthemen wie Schlafmedizin oder Naturheilkunde fokussieren, sollten hingegen weniger verdienen.
Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband wurde uns nun präsentiert. Es wird sich de facto nichts ändern. Knapp 92 Prozent der Gelder, die bisher über die 03040 ausgeschüttet wurden, werden in Zukunft genau wie bisher verteilt. Auch beim restlichen Geld wird es quasi keine Verschiebungen geben. Kaum eine Praxis wird von dieser Reform etwas spüren.
Statt also die Chance beim Schopfe zu packen und endlich einmal eine Stärkung der Praxen durchzusetzen, die jeden Tag die Versorgung von Millionen Menschen sicherstellen, klammert sich die Selbstverwaltung einmal mehr verängstigt an den Status quo.
Das zeigt einmal mehr: Diese Selbstverwaltung verwaltet den Ist-Zustand, statt die Zukunft zu gestalten. Im Hinblick auf die noch anstehenden Reformen in dieser Legislaturperiode – Stichwort verbindliches Primärarztsystem – ist das kein gutes Zeichen.
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier
Bundesvorsitzende und Bundesvorsitzender Hausärztinnen- und Hausärzteverband