Berlin. Angesichts der seit Jahren viel zu niedrigen Organspenderzahlen nimmt die Widerspruchslösung einen neuen Anlauf: So hat der Bundestag am Donnerstag (24. September) in erster Lesung über entsprechende Entwürfe debattiert. Nach einem vergeblichen Anlauf im Jahr 2020 will eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten erreichen, dass die Widerspruchsregelung doch noch eingeführt wird; auch ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesrat liegt vor. Eine andere, deutlich kleinere Gruppe ist strikt dagegen.
Alle drei Vorlagen sind im Anschluss an die teils emotionale Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden.
In den kommenden Monaten wird sich zeigen müssen, welche Mehrheitsverhältnisse sich im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten herausbilden. Zum Start der Beratungen wird der Gesetzentwurf pro Widerspruchsregelung von 254 Abgeordneten unterstützt, der Contra-Antrag von 58 Abgeordneten.
Die abschließende Abstimmung im Bundestag wird – wie üblich bei solch großen Themen – unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit stattfinden.
Hausarztpraxen leisten wichtige Aufklärung
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) erinnerte anlässlich der ersten Lesung im Bundestag unabhängig von den Inhalten der Vorstöße an die zentrale Rolle der Hausarztpraxen in der Beratung zur Organspende. „Hausarztpraxen sind für einen Großteil der Menschen die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Organ- und Gewebespende und leisten dabei täglich wichtige Aufklärungsarbeit“, so die Bundesvorsitzenden. Das belegen auch Zahlen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
„Sollte eine Widerspruchslösung eingeführt werden, wird sowohl die Zahl der Beratungsanlässe als auch der Aufwand deutlich steigen“, sehen Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Dass im gleichen Atemzug die Vergütung der Beratung zur Organspende mit dem GKV-Spargesetz gestrichen wird, sei „absurd“. Zur Stärkung der Organspende gehöre die entsprechende Aufklärung und dafür eine faire Vergütung “dringend ins Gesetz“.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am Rande der Beratungen im Bundestag ausdrücklich an diese Notwendigkeit erinnert. “Das Gesetz sollte dringend nachgeschärft und die Vergütung für die Beratung zur Organspende wieder ins SGB V aufgenommen werden”, so die Vorstände. “Alles andere wäre inakzeptabel.”
Zur Erinnerung: Ab 1. Januar 2027 entfällt unter anderem die 01480 EBM, die Hausärztinnen und Hausärzte seit 2022 alle zwei Jahre für eine strukturierte Organspendeberatung abrechnen konnten.
Befürworter: Aller guten Dinge sind drei?
Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam.
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spenderzahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen künftig auch dann zulässig sein, wenn man „nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist verstärkte Aufklärung – was das Streichen der 01480 EBM zum Jahresende umso unverständlicher machen würde.
Sabine Dittmar (SPD) erinnerte in der Debatte an Tausende Menschen auf Wartelisten. Sie unterstrich: “Die Organspende ist und bleibt freiwillig.” Verändert werden solle aber die Ausgangslage.
Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner schilderte die Geschichte einer Freundin, die 2009 eine Leber erhalten habe und dadurch 17 Jahre weiterleben konnte. In diesem Jahr sei sie gestorben. “Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können. Doch wir haben auch 2026 zu wenig Organe.” Zugleich betonte er: “Niemand muss Spender sein. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung bleibt unberührt, weil man immer Nein sagen kann.”
Gesetzentwurf aus dem Bundesrat
Im Bundestag liegt daneben auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte als Vertreter des Bundesrats: “Das Problem ist einfach, dass wir viel zu wenig Organe haben.”
Trotz neuer Ansätze bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht wirklich verbessert. Einem Erwachsenen könne man zumuten, zu dokumentieren, wie er zur Spende stehe.
Kontra-Vorstoß: “Schweigen darf keine Zustimmung sein”
Auch eine zweite Abgeordnetengruppe will zu mehr Organspenden kommen – aber über mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Sie stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. “Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden”, lautet ein Kernargument. Mit einem Antrag zielt die Gruppe unter anderem darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger “zeitnah” nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten – neben Ja und Nein auch “unentschieden”.
Sven Lehmann (Grüne) sagte, es brauche mehr Spender. Aber eine so sensible Frage sollte “eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen muss.” Die Widerspruchsregelung bedeute “im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers”.
Michael Brand (CDU) sagte, überall brauche es positive Zustimmung, selbst bei der Nutzung von Internetseiten. Dies müsse auch für die Organspende gelten.
Weiterer Zeitplan noch nicht terminiert
Laut den Initiatoren und den aktuellen Planungen im Parlament soll die abschließende Beratung und die finale, fraktionsfreie Abstimmung im Plenum noch bis Ende 2026 erfolgen.
Konkrete Termine für die zweite und dritte Lesung im Bundestag stehen jedoch noch nicht fest.
