Berlin. Der Bundestag dringt darauf, die Umsetzung nicht-invasiver Pränataldiagnostik genauer zu beobachten. Das Parlament nahm am Donnerstag (8. Oktober) mit großer Mehrheit einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an, der die Bundesregierung zum Einführen eines Monitorings auffordert, um mehr Daten zu bekommen. Eingesetzt werden soll ein Expertengremium, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der seit 2022 bestehenden Kassenzulassung prüft.
Für den Antrag stimmten 529 Abgeordnete, es gab 18 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung, die zunächst angenommen wurde. Als Ergänzung wurde damit eingefügt, es werde dabei sichergestellt, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest “bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird”.
“Kassenzulassung” bedeutet nicht “Empfehlung”
Die Initiative für einen genaueren Blick auf die Umsetzung der Bluttests war schon 2024 in der vergangenen Wahlperiode eingebracht worden. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition kam es dann aber nicht mehr zu einer Abstimmung.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte im Bundestag, die Kassenzulassung dürfe nicht als allgemeine Empfehlung verstanden werden. Als normaler, regelhafter Teil der Schwangerschaftsvorsorge gebe sie das Signal, dass Kinder mit Trisomie 21 nicht willkommen seien. Michael Brand (CDU) sagte, es gebe eine starke Zunahme der Tests und auch Druck auf Frauen, die Methode anwenden zu lassen. Über alle Fraktionen hinweg herrschte weitestgehend Einigkeit, dass eine genauere Datenbasis nötig sei.
Digital-Gesetz nach 20 Minuten überwiesen
In seiner bis in den späten Abend reichenden Sitzung hat sich der Bundestag mit zahlreichen Themen beschäftigt. So wurde unter anderem auch das stark kritisierte Gesetz für für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die nur 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte im Vorfeld bereits scharfe Kritik an den geplanten Eingriffen in den Praxisalltag sowie weitreichende Befugnisse für Kassen geübt: Sie sollen mit dem Gesetz einen noch breiteren Einblick in Patientendaten erhalten. Dass dabei die “Grenzen des Zumutbaren deutlich überschritten” werden, unterstrich anlässlich der Beratung im Bundestag auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Sie kritisierte, dass Kassen demnach nicht nur Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) erheben dürfen, sondern auch bei ‚anderen Stellen‘ wie Wellness-Einrichtungen, “um auf die ‚Lebensverhältnisse ihrer Versicherten‘ einzuwirken”.
Mit Material von dpa
