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Bundesrat„Recht auf Vergessen“ für Krebsüberlebende

Mehr als 100 Themen hat der Bundesrat in einer Mammut-Sitzung beraten. Nach einer Krebserkrankung sollen Menschen demnach ein Recht erhalten, dass ihre Diagnose "gelöscht" wird. Und die weitgehenden Befugnisse des stark kritisierten Digital-Gesetzes will die Länderkammer gar noch ausdehnen. 6 Beschlüsse, die auch Hausarztpraxen betreffen (können) – vom Tankrabatt über die Nachrichtendienst-Reform bis hin zum Elterngeld.

Rednerpult im Bundesrat (Symbolbild).

Berlin. Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, sollen keine weiteren Nachteile – etwa beim Abschluss einer Versicherung – mehr haben. Dafür haben Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen am Freitag (25. September) im Bundesrat einen Antrag zum „Recht auf Vergessenwerden“ für Betroffene eingereicht.

Konkret fordern die Länder die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen, um sicherzustellen, dass nach Ablauf medizinisch begründbarer Fristen keine Verpflichtungen mehr zur Information oder Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen. Laut dem Antrag, der zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse gegeben wurde, würden Betroffenen Stand jetzt etwa Versicherungsabschlüsse, Kreditaufnahmen oder auch Adoptionsvorhaben verwehrt oder zumindest erschwert.

Vorgetragen hat den Vorstoß Manuela Schwesig (SPD). Sie war 2019 an Brustkrebs erkrankt, gilt heute eigenen Angaben zufolge als krebsfrei. Sie verwies vor dem Bundesrat aus eigener Erfahrung auf die Bedeutung des Vorhabens.

Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister von Niedersachsen, zog eine Ausweitung auf andere Erkrankungen in Betracht – etwa auf schwere physische oder psychische Erkrankungen.

Digital-Gesetz: Befugnisse der Kassen sollen noch weiter gehen

Das “Recht auf Vergessenwerden” nach einer Krebserkrankung war dabei nur einer von über 100 Tagesordnungspunkten, die der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. September behandelt hat.

Ebenfalls Thema war das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) und andere ärztliche Verbände aufgrund der darin vorgesehenen weitreichenden Befugnisse für Krankenkassen stark kritisiert hatte. 

In der Stellungnahme der Länder zum Gesetzentwurf wird gar empfohlen, diese Befugnisse noch auszudehnen. So sollen Versicherte demnach nicht nur beim Vorliegen eines “konkreten Erkrankungsrisikos” durch ihre Krankenkasse angesprochen werden können, sondern auch – deutlich weicher formuliert – bereits bei “gesundheitsrelevanten Risikofaktoren oder Verhaltensweisen (…), die langfristig die Entstehung chronischer Erkrankungen begünstigen”. Hierzu gehören beispielsweise Tabakkonsum, riskanter Alkoholkonsum oder Übergewicht – was einen überaus großen Versichertenkreis betreffen dürfte.

In der insgesamt 29-seitigen Stellungnahme folgt der Bundesrat zudem den vorherigen Ausschussempfehlungen, dass neben dem Hinweis auf ärztliche, therapeutische oder pflegerische Beratungsangebote pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken explizit beworben werden sollen. Der HÄV hatte diese immer wieder als zusätzliche Schnittstellen in der Versorgung kritisiert.

Bei all dem will der Bundesrat mehr Tempo; mit Blick auf die elektronische Heilmittelverordnung (aktuelle Planung 1. Juni 2029) und die elektronische Überweisung (1. September 2029) etwa wird empfohlen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Fristen “so weit wie möglich zu verkürzen”.

Nachrichtendienst-Reform: Arztgeheimnis nicht auf dem Schirm

Auch mit den Regierungsplänen für die Reform der Nachrichtendienste hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung beschäftigt. Die möglichen Folgen für die Arzt-Patienten-Beziehung hat die Länderkammer in ihrer Stellungnahme nicht weiter beleuchtet; jedoch kritisieren die Länder – neben anderen aus ihrer Sicht nachbesserungswürdigen Stellen -, dass der anfallende Mehraufwand ihrerseits nicht ausreichend berücksichtigt sei.

Die Vorschläge der Länder werden nun der Bundesregierung übermittelt. Dann berät der Bundestag den Gesetzentwurf. Wenn dieser es beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der sich dann abschließend damit befasst.

Weitere Vorhaben: Tankrabatt und Kindergeld

Nicht nur als Privatpersonen, sondern insbesondere mit Blick auf Hausbesuche und Praxis-PKW, ist für Hausärztinnen und Hausärzte zudem interessant, dass der Bundesrat den Weg für einen erneuten Tankrabatt freigemacht hat: Die Länderkammer billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das von Oktober bis Ende Dezember eine Entlastung um rund 17 Cent je Liter Benzin und Diesel vorsieht.

Wichtig: Ob und in welchem Umfang dieser Steuervorteil an der Zapfsäule ankommt, entscheiden jedoch die Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber mit ihrer Preisgestaltung. Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Weitergabe gibt es weiterhin nicht.

Für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Medizinische Fachangestellte (MFA) mit (erwarteten oder geplanten) Kindern wissenswert: Ab 2027 soll Kindergeld auch ohne Antrag ausgezahlt werden. Das entsprechende Gesetz erhielt die erforderliche Mehrheit.

Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistung soll festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat.

Zudem will der Bundesrat das Elterngeld vereinfachen. Eine entsprechende Entschließung verabschiedete er am 25. September auf Initiative mehrerer Länder. Die Regeln zum Elterngeld seien mittlerweile sehr komplex und stark auf Einzelfälle ausgerichtet, argumentieren sie. Vor allem sollen Regeln zur Anrechnung von Einnahmen etwa aus Selbstständigkeit analog zu Einnahmen aus einer Anstellung vereinfacht werden.

Außerdem soll das Elterngeld künftig nicht mehr für Lebensmonate, sondern für Kalendermonate berechnet werden.

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