Berlin. Werden GKV-Versicherte bei der Terminvergabe in Arztpraxen anders als Privatversicherte behandelt? Ob die aktuelle Rechtslage zu einer Ungleichbehandlung führt, soll die Bundesregierung auf Bitten des Bundesrates untersuchen.
Dieser will eine am Freitag (21.3.) formulierte Entschließung, die auf einer Initiative Niedersachsens beruht, an die Bundesregierung weiterleiten.
Allen Bürgerinnen und Bürgern müsse der Zugang zur medizinischen Versorgung unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein, fordert der Bundesrat.
Gesetzeslage checken
Die Bundesregierung soll deshalb schauen, ob mithilfe einer Änderung der Vorschriften alle Bürger – egal ob gesetzlich oder privat versichert – gleich schnell einen Termin in einer Arztpraxen erhalten können.
Sollten dazu Anpassungen an den gesetzlichen Regelungen nötig sein, sind auch neue Lösungsansätze in Betracht gezogen werden.
Würden Mindestquoten helfen?
Der Bundesrat nennt beispielhaft Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.
Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese bestimmt selbst, wann sie sich damit befasst – Fristen sind nicht vorgesehen.
“In den Hausarztpraxen werden Privatversicherte nicht bevorzugt”, erklärte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes bereits im Januar.
Hausarztpraxen nicht betroffen
Weder würden Privatversicherte schneller einen Termin bekommen, noch würden Hausärztinnen und Hausärzte finanziell von Privatversicherten profitieren, so Buhlinger-Göpfarth weiter.
“Das zeigt auch ein Blick auf die Zahlen: Nur knapp neun Prozent der Einnahmen der Hausarztpraxen stammen von Privatversicherten, knapp 88 Prozent von gesetzlich Versicherten. Trotzdem wollen Teile der Politik immer neue Regeln und Vorgaben erlassen, die dann auch die Hausarztpraxen betreffen würden. Das ist ungerecht und wird dazu führen, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen keine Lust mehr haben, eine eigene Praxis zu eröffnen“, warnt Buhlinger-Göpfarth.