Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

BundesratTerminvergabe in Arztpraxen: Rechtslage soll überprüft werden

Führt die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung? Dies soll die Bundesregierung überprüfen, lautet eine Entschließung des Bundesrates am Freitag. In Hausarztpraxen gibt es keine ungleiche Terminvergabe, erklärt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

Am Freitag stimmte der Bundesrat dem milliardenschweren Schuldenpaket zu. Ein Randthema war die Terminvergabe in Arztpraxen.

Berlin. Werden GKV-Versicherte bei der Terminvergabe in Arztpraxen anders als Privatversicherte behandelt? Ob die aktuelle Rechtslage zu einer Ungleichbehandlung führt, soll die Bundesregierung auf Bitten des Bundesrates untersuchen.

Dieser will eine am Freitag (21.3.) formulierte Entschließung, die auf einer Initiative Niedersachsens beruht, an die Bundesregierung weiterleiten.

Allen Bürgerinnen und Bürgern müsse der Zugang zur medizinischen Versorgung unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein, fordert der Bundesrat.

Gesetzeslage checken

Die Bundesregierung soll deshalb schauen, ob mithilfe einer Änderung der Vorschriften alle Bürger – egal ob gesetzlich oder privat versichert – gleich schnell einen Termin in einer Arztpraxen erhalten können.

Sollten dazu Anpassungen an den gesetzlichen Regelungen nötig sein, sind auch neue Lösungsansätze in Betracht gezogen werden.

Würden Mindestquoten helfen?

Der Bundesrat nennt beispielhaft Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese bestimmt selbst, wann sie sich damit befasst – Fristen sind nicht vorgesehen.

“In den Hausarztpraxen werden Privatversicherte nicht bevorzugt”, erklärte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes bereits im Januar.

Hausarztpraxen nicht betroffen

Weder würden Privatversicherte schneller einen Termin bekommen, noch würden Hausärztinnen und Hausärzte finanziell von Privatversicherten profitieren, so Buhlinger-Göpfarth weiter.

“Das zeigt auch ein Blick auf die Zahlen: Nur knapp neun Prozent der Einnahmen der Hausarztpraxen stammen von Privatversicherten, knapp 88 Prozent von gesetzlich Versicherten. Trotzdem wollen Teile der Politik immer neue Regeln und Vorgaben erlassen, die dann auch die Hausarztpraxen betreffen würden. Das ist ungerecht und wird dazu führen, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen keine Lust mehr haben, eine eigene Praxis zu eröffnen“, warnt Buhlinger-Göpfarth.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.