Berlin. Zu den Koalitionsverhandlungen hat die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit und Pflege ein elfseitiges Papier vorgelegt. Darin kündigen die gesundheitspolitischen Vertreter von CDU, CSU und SPD “tiefgreifende strukturelle Reformen” an und zählen Ziele und Maßnahmen für das künftige Gesundheitssystem auf.
Besonders wichtig für die Hausärztinnen und Hausärzte ist das Bekenntnis der Koalition zu einem verbindlichen Primärarztsystem, dass bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und dem Kollektivvertrag eingeführt werden soll.
Ausnahmen sollen nur bei Gynäkologie und Augenheilkunde gelten. Dank des Primärarztsystems rechnet die AG mit Einsparungen von jährlich 500 Millionen Euro.
Bekenntnis zur HZV
Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, begrüßen vor allen Dingen die Bekenntnis der AG Gesundheit und Pflege zur HZV.
“Die ersten Ergebnisse stimmen uns Hausärztinnen und Hausärzte zuversichtlich”, teilen sie am Donnerstag (27. März) mit. “Die potenziellen Koalitionäre scheinen sich nicht auf dem Status quo auszuruhen, sondern wollen die notwendigen Reformen anpacken. Diesen Mut braucht es in diesen für unser Gesundheitssystem herausfordernden Zeiten.”
Das gelte insbesondere für das Thema Patientensteuerung. “Hier wollen die Verhandler den nächsten Schritt gehen, indem sie sich klar zu einem Primärarztsystem durch Haus- und Kinderärzte bekennen. Dass die Politik dabei auch explizit auf die HZV setzt, ist der richtige Schritt. Die HZV ist das bessere System und sorgt nachweislich für eine bessere und effizientere Patientenversorgung.”
Alles noch völlig offen
Allerdings weisen die beiden Bundesvorsitzenden darauf hin, dass die bisher bekannten Ergebnisse der Arbeitsgruppe mit Vorsicht bewertet werden. Denn die potenziellen Koalitionäre stecken noch mitten in den Verhandlungen.
So sind auch die weiteren Punkte, auf die sich die AG Gesundheit und Pflege verständigt hat, noch völlig offen in der Ausgestaltung und insgesamt ungewiss. Dazu gehören beispielsweise:
- Bei Patientinnen und Patienten etwa mit spezifisch schweren chronischen Erkrankungen sollen “geeignete Lösungen” erarbeitet werden.
- Für investorenbetriebene MVZ kündigt die AG ein “iMVZ -Regulierungsgesetz” an, ohne auf nähere Inhalte einzugehen. Ob ein solches kommen wird, ist Stand heute völlig offen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich jedoch seit Langem dafür starkgemacht, dieses Thema anzugehen.
- Um unnötige Arztkontakte einzudämmen, soll das ärztliche Honorarsystem geändert werden. Dies soll mit Hilfe von Jahrespauschalen bzw. der Flexibilisierung des Quartalsbezugs geschehen.
- Die Weiterbildung der Allgemeinmedizin in hausärztlichen Praxen soll verbessert werden, indem ein Weiterbilder in der Praxis statt einer bzw. einem zwei Ärztinnen bzw. Ärzte ausbilden darf.
- In unterversorgten Gebieten sollen auch die Fachärzte entbudgetiert werden. In (drohend) unterversorgten Gebieten soll es außerdem Zuschläge zum Honorar geben, in überversorgten Gebieten Abschläge. Summa summarum soll dies kostenneutral erfolgen.
- Zudem verspricht die AG die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei Regressprüfungen von Ärzten, die zuvor ja schon mit dem GVSG versprochen worden war.
- Die Länder sollen in den Zulassungsausschüssen gestärkt werden, auch eine kleinteiligere Bedarfsplanung soll so ermöglicht werden.
- Schon in den ersten 100 Tagen der Regierung verspricht die AG ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst ermöglicht. Auch Reformen zu Notfall und Rettungsdienst (auf Grundlage der bisherigen Entwürfe) sollen in diesem Zeitraum umgesetzt werden.
- Die Versorgungssicherheit mit Medikamenten soll gesichert werden, indem Produktionsstandorte für kritische Arzneimittel und Medizinprodukte wieder nach Deutschland und Europa verlagert werden.
- Von vielen Niedergelassenen wurde kritisiert, dass sie bei den Gehältern für Medizinische Fachangestellte (MFA) nicht mit Kassen, KVen oder Kliniken mithalten können. Das will die neue Koalition ändern: Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten. Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes (MD) und weiterer Akteure am TVöD orientieren, heißt es im Papier. Hiervon versprechen sich die Gesundheitspolitiker ein erhebliches Einsparungspotenzial.
- Bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) pocht die AG auf einer “verpflichtenden sanktionsbewerten Nutzung”.
Inwieweit oben genannte Punkte und weitere tatsächlich umgesetzt werden und wie die Ausgestaltung aussieht, ist jedoch noch völlig offen.
Die AG Gesundheit und Pflege ist eine von insgesamt 17 Fachgruppen. Im nächsten Schritt berät die sogenannte 19er-Runde, die vor allem die größten Meinungsverschiedenheiten auflösen soll. Welche Vorhaben der einzelnen Arbeitsgruppen dann wirklich in den Koalitionsvertrag einfließen, ist noch unklar.