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GesundheitspolitikKoalitionsvertrag steht: Primärarztsystem kommt

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, in dem auch auf ein verbindliches Primärarztsystem vorgesehen ist. Für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband ist klar: Die HZV ist wissenschaftlich evaluiert und längst etabliert.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht.

Berlin. Am Mittwoch (9.4.) haben sich die Koalitionäre von CDU, CSU und SPD auf ihren Koalitionsvertrag geeinigt. Acht des rund 145 Seiten umfassenden Papieres befassen sich mit Themen rund um Gesundheit und Pflege.

Viele Punkte, die bereits von der AG Gesundheit und Pflege erarbeitet wurden (Hausärztliche Praxis berichtete), finden sich im Koalitionsvertrag wieder.

Um eine zielgerichtete Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erreichen, setzen die Vertragspartner auf “ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und im Kollektivertrag.” Ausnahmen sollen nur bei der Augenheilkunde und Gynäkologie gelten.

HZV hat sich bewährt

Dass sich die Koalitionäre die Etablierung eines verbindlichen hausärztlichen Primärarztsystems und in diesem Zusammenhang die Stärkung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) auf ihre Agenda geschrieben haben, sei der “absolut richtige Schritt”.

Für Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ist nun wichtig, wie ein verbindliches Primärarztsystem erreicht werden soll: “Wir haben auf der einen Seite ein KV-System, das seit vielen Jahren nicht in der Lage ist, notwendige Reformen umzusetzen und bis heute keinen konzertierten und schlüssigen Vorschlag für ein funktionierendes Primärarztsystem vorgelegt hat. Und wir haben auf der anderen Seite die HZV-Verträge, durch die schon seit vielen Jahren ein funktionierendes Primärarztsystem umgesetzt wurde, an dem bundesweit knapp zehn Millionen Versicherte teilnehmen. Es ist vollkommen klar: Wer zeitnah ein gutes und wissenschaftlich evaluiertes Primärarztsystem umsetzen will, der muss auf die HZV bauen.”

Jahrespauschalen ins Honorarsystem

Konkret nennen die Koalitionspartner eine Maßnahme: Um die Anzahl der unnötigen Arztkontakte zu reduzieren, soll das Honorarsystem durch Einführung von Jahrespauschalen geändert werden.

Weitere Punkte im Koalitionsvertrag, von denen einige schon von der AG Gesundheit und Pflege aufgeführt wurden, sind beispielsweise:

  • Die telefonische AU soll so verändert werden, dass Missbrauch künftig ausgeschlossen ist. Beispielhaft wird der Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen genannt.
  • Bei Patientinnen und Patienten etwa mit spezifisch schweren chronischen Erkrankungen sollen “geeignete Lösungen” erarbeitet werden.
  • Für investorenbetriebene MVZ soll ein MVZ-Regulierungsgesetz erlassen werden, das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt, heißt es im Papier. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband macht sich seit langem stark dafür, dieses Thema anzugehen.
  • Die Weiterbildung der Allgemeinmedizin in hausärztlichen Praxen soll verbessert werden, indem ein Weiterbilder in der Praxis statt einer bzw. einem zwei Ärztinnen bzw. Ärzte ausbilden darf.
  • Ein “Fairnessausgleich” zwischen über- und unterversorgten Gebieten soll geschaffen werden. In unterversorgten Gebieten soll die Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten geprüft werden. In (drohend) unterversorgten Gebieten soll es Zuschläge zum Honorar geben, in überversorgten Gebieten Abschläge.
  • Zudem verspricht die AG die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei Regressprüfungen von Ärztinnen und Ärzten. Die Verschreibung und Abrechnung von Hilfs- und Heilmitteln gegenüber den Krankenkassen soll außerdem wesentlich vereinfacht werden.
  • Die Länder sollen in den Zulassungsausschüssen mittels einer ausschlaggebenden Stimme gestärkt werden – eine kleinteiligere Bedarfsplanung soll ermöglicht werden.
  • Eine gesetzliche Regelung soll dafür sorgen, dass die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst sozialversicherungsfrei bleibt. Auch Reformen zu Notfall und Rettungsdienst sollen auf den Weg gebracht werden.
  • Die Versorgungssicherheit mit Medikamenten soll gesichert werden, indem Produktionsstandorte für kritische Arzneimittel und Medizinprodukte wieder nach Deutschland und Europa verlagert werden.
  • Von vielen Niedergelassenen wurde kritisiert, dass sie bei den Gehältern für Medizinische Fachangestellte (MFA) nicht mit Kassen, KVen oder Kliniken mithalten können. Das will die neue Koalition ändern: Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten. Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes (MD) und weiterer Akteure am TVöD orientieren, heißt es im Papier. Hiervon versprechen sich die Gesundheitspolitiker ein erhebliches Einsparungspotenzial.
  • Bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleibt es bei einer “verpflichtenden sanktionsbewerten Nutzung”. Allerdings wird im Papier auf bereits auf einen stufenweisen Rollout der ePA hingewiesen.
  • Die Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie sollen verbessert werden.
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