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Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-WürttembergIVP-Vertrag in Baden-Württemberg − jetzt noch einfacher und attraktiver

Der Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) von AOK, Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄVBW) und MEDI in Baden-Württemberg wurde maßgeblich weiterentwickelt. Ziel ist es noch mehr HZV-Patientinnen und -Patienten von der besseren Versorgung profitieren zu lassen und unnötige stationäre Einweisungen zu vermeiden.

Für den Vorstand des HÄVBW haben Dr. Reto Schwenke und Prof. Dr. Wolfgang von Meißner an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt. Gemeinsam mit den Vertragspartnern konnten sie eine attraktivere Vergütung und strukturelle Verbesserungen erzielen.

Zwei Aspekte sind für Prof. Dr. von Meißner aus Baiersbronn besonders wichtig: “Die Sicherstellung der Versorgungszeiten von Montag bis Freitag, 7 bis 19 Uhr, wird ersetzt durch die Sprechstundenzeiten und die Bereitschaftszeiten außerhalb der Notdienstzeiten. Diese flexible Lösung schafft insbesondere für mittwochs und freitags eine deutliche Erleichterung.”

Außerdem entfällt der bisher geforderte AOK-Versicherten-Arzt-Quotient von 5 zu 1 als Teilnahmevoraussetzung. Praxen können jetzt schon ab einem AOK-Versicherten im Pflegeheim am IVP-Vertrag teilnehmen.

“Unser Ziel ist, dass möglichst viele AOK-Versicherte von den Vorteilen profitieren. Perspektivisch sollte die Betreuung von mindestens zehn AOK-Versicherten in einer Pflegeeinrichtung erreicht werden. In unserer Praxis sind derzeit 150 Patientinnen und Patienten in den IVP-Vertrag eingeschrieben. Und ich sehe nach den Vereinfachungen noch viel Potenzial.”

Höhere Honorare − weniger Aufwand

Die kontaktabhängige Quartalspauschale PP1 wurde um 5 auf 60 Euro erhöht. Und die erhöhte PP1 mit integriertem VERAH-Zuschlag (PP1V) stieg um 10 auf 70 Euro – beide rückwirkend zum Juli 2024.

Die Behandlungspauschale PP2 stieg um 1 auf 16 Euro ab dem 1. Januar 2025. Der Wechsel eines suprapubischen Harnblasen-Dauerkatheters wird extra mit der PP3 (20 Euro) vergütet.

Dr. Reto Schwenke aus Walzbachtal-Wössingen betont: “Die Honorarerhöhungen sind gut angepasst. Vor allem der erhöhte Zuschlag für die VERAH, die umfangreich in der Pflegeheimversorgung eingebunden ist, macht den Vertrag noch attraktiver. Die strukturellen Vereinfachungen kommen gerade jungen Ärztinnen und Ärzten entgegen, die oft wegen der 5 zu 1 Regelung den Vertrag nicht nutzen konnten.”

Zeitgemäß sei auch, dass kein EKG-Gerät im Pflegeheim vorgehalten werden muss. Mittlerweile gebe es EKG-Apps für das Handy, die bei Bedarf eingesetzt werden können.

Der Einsatz von Hüftprotektoren ist ebenfalls kein Vertragsbestandteil mehr. “Ich persönlich mache diese Arbeit auch deshalb sehr gerne, weil die Betreuung älterer Menschen viel persönliche Lebensgeschichte und Weisheit vermittelt und die meisten von ihnen empathisch und sehr dankbar sind”, sagt Schwenke.

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