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GKV-SpargesetzBundestag soll in zwei Punkten nachjustieren

Morgen befasst sich der Bundestag erstmals mit dem heftig kritisierten GKV-Spargesetz. Die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände verschärfen ihren Protest - und warnen vor gravierenden Folgen für die Versorgung. Die Streichung zweier Punkte würde für Hausarztpraxen das Schlimmste abwenden.

Der Deutsche Bundestag bei Nacht: Am Freitag (11. Juni) geht das GKV-Spargesetz in die erste Lesung.

Berlin. Am Freitag (12. Juni) steht das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, kurz auch GKV-Spargesetz, zur ersten Lesung auf der Agenda des Deutschen Bundestags. „Damit beginnt die heiße Phase, in der es jederzeit Änderungen im Gesetzesvorschlag geben kann – und dringend geben sollte!“, erinnern die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, am Vortag in einem Rundschreiben an die Mitglieder ihres Verbandes. „Wir müssen noch einmal alles geben, um der Politik ganz klar die rote Linie für unsere Praxen aufzuzeigen.“

Der HÄV hatte zu Protestaktionen gegen das Gesetz aufgerufen und dazu umfangreiche Praxismaterialien an alle hausärztlichen Praxen in Deutschland versendet. Zusätzlich starten zahlreiche Landesverbände eigene Protestaktionen: In Baden-Württemberg etwa reduzieren Praxen teils sichtbar die Plätze in ihren Wartezimmern, um den Patientinnen und Patienten die Folgen der Gesetzgebung vor Augen zu führen; in Hessen ist bis Jahresende eine kostenfreie Mitgliedschaft möglich, um die Schlagkraft des Verbandes zu erhöhen.

Zwei Punkte im Zentrum der Kritik

Im Zentrum der Kritik der Hausärztinnen- und Hausärzteverbände stehen die im Gesetz vorgesehene Versorgungsbremse für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung. „Die Streichung dieser beiden Punkte würde für die hausärztlichen Praxen das Schlimmste abwenden und wäre für die GKV auch finanziell absolut verkraftbar“, so die Bundesvorsitzenden.

„Von den morgigen Beratungen im Bundestag muss das Signal ausgehen, dass die Bundesregierung verstanden hat, dass sie dieses Versorgungskürzungsgesetz in dieser Form nicht durchboxen kann“, steht für sie fest. In einer offiziellen Mitteilung am Donnerstag (11. Juni) sagen sie: „Die Kollateralschäden für die hausärztliche Versorgung wären unabsehbar.“

Umfrage zeigt Unterstützung der Bevölkerung

Dass die Patientinnen und Patienten an der Seite der Hausarztpraxen stehen, hatte jüngst eine vom Verband in Auftrag gegebene repräsentative Befragung gezeigt, erinnern Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier. 77 Prozent gaben hierbei an, dass sie fürchten, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken.

“Wir stehen nicht allein da”, so Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier. “Aber wir müssen den Druck hochhalten! Dann besteht die Möglichkeit, dass wir gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten noch Änderungen erreichen.”

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