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NotfallreformBundeskabinett nickt Reform der Notfallversorgung ab

Ministerin Warken drückt weiter auf die Tube: Der Mitte April vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung wurde am Mittwoch (22.4.) vom Kabinett auf den Weg gebracht. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert vor allen Dingen zwei Punkte.

Das Bundeskabinett hat die Notfallreform auf den Weg gebracht.

Berlin. Patientinnen und Patienten mit dringenden Beschwerden sollen künftig gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Das sehen die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch (22.4.) gebilligt hat.

Eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten soll in flächendeckenden Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern erfolgen (Hausärztliche Praxis berichtete). Die INZ-Ersteinschätzungsstellen sollen gemeinsam von Notaufnahmen und KV-Notdienstpraxen betrieben werden.

Aufsuchender und telemedizinischer Dienst

Außerdem kommt künftig der bundesweiten Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mehr Steuerungs-Bedeutung zu. Hier soll eine Terminservice- und eine Akutleitstelle vereint werden.

Die Leistelle entscheidet dann über die Dringlichkeit – zur Erstversorgung kann der aufsuchende Notdienst oder der Telemedizin-Dienst aktiviert werden.

Der Rettungsdienst soll als eigener Leistungsbereich im SGB V verankert werden.

Keine Fachkräfte für 24/7 Dienste

Kritik übt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband vor allem am Aufbau eines rund um die Uhr tätigen Hausbesuchsdienstes und telemedizinischen Dienstes.

Die Bundesregierung mache Patientinnen und Patienten Versprechen, die nicht einhaltbar seien. “Insbesondere der Plan, einen 24/7-aufsuchenden Hausbesuchsdienst und einen 24/7-telemedizinischen Dienst aufzubauen, wird scheitern. Dafür fehlen schlicht und einfach die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die nicht-ärztlichen Fachkräfte”, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

Ja zum Dispensierrecht – aber nicht so

Auch die Regelungen zum Dispensierrecht zeigten, dass die Reform nicht zu Ende gedacht sei. „Zwar ist es richtig und überfällig, dass Ärztinnen und Ärzte unter klar definierten Umständen Medikamente im Notdienst abgeben können. Weswegen das allerdings nur in den Notdienstpraxen und nicht im Bereitschaftsdienst – also, wenn wir die Menschen nachts und am Wochenende zu Hause aufsuchen – möglich sein soll, erschließt sich überhaupt nicht!“, kritisieren Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier.

Die Bundesregierung müsse die offensichtlichen Fehlentwicklungen erkennen und korrigieren. „Ansonsten muss sie den Patientinnen und Patienten wenigstens ehrlich sagen, dass für die Entlastung der Notfallversorgung die Versorgung in anderen Bereichen zusammengestrichen wird“, erklären die beiden Bundesvorsitzenden. red

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