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KongressberichtAktuelle Herausforderungen in der Psychiatrie

Im Mittelpunkt des diesjährigen Kongresses für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde stand das Thema "Personen-orientierte Versorgung". Dabei wurde über neue wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso diskutiert wie über die Herausforderungen in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen.

“Die Ziele einer modernen psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sind personenzentriert, flexibel und gut koordiniert”, so die Kongresspräsidentin Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Köln.

“Es sind kritische Zeiten, in denen die Psychiatrie besonders gefordert ist, politisch Stellung zu beziehen. Dazu braucht es Mut, Standhaftigkeit und ein klares Zielbild: Der Mensch im Mittelpunkt.” Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung müsse sich am Bedarf der Betroffenen orientieren. Dies erfordert einen niedrigschwelligen Zugang zum Versorgungssystem und ausreichend Ressourcen.

Der Mensch im Mittelpunkt

„Die Ziele einer modernen psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sind personenzentriert, flexibel und gut koordiniert“, so die Kongresspräsidentin Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Köln. „Es sind kritische Zeiten, in denen die Psychiatrie besonders gefordert ist, politisch Stellung zu beziehen.

Dazu braucht es Mut, Standhaftigkeit und ein klares Zielbild: Der Mensch im Mittelpunkt.“ Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung müsse sich am Bedarf der Betroffenen orientieren. Dies erfordert einen niedrigschwelligen Zugang zum Versorgungssystem und ausreichend Ressourcen.

Suizidassistenz gesetzlich regeln

“Die Suizidassistenz ist in Deutschland nach wie vor gesetzlich nicht geregelt”, so Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Mannheim. Assistierte Suizide finden statt, aber ohne Regulierung oder Überprüfung der Voraussetzungen oder des Vorgehens. Der Suizid der Kessler-Zwillinge hat dieses Thema jetzt wieder in die mediale Öffentlichkeit gebracht.

Um Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung zu unterstützen, hat die DGPPN Eckpunkte für ein mögliches Vorgehen veröffentlicht. Eine gesetzliche Regelung muss, das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 festgelegt, einerseits gewährleisten, dass die Autonomie von Suizidwilligen respektiert wird. Andererseits muss sie aber auch Menschen schützen, die beispielsweise durch eine psychische Erkrankung daran gehindert sind, freiverantwortlich zu entscheiden.

An diesem Spagat scheiterten zuletzt im Sommer 2023 zwei Gesetzesentwürfe im Bundestag.

Druck auf Ärzte vermeiden

Die DGPPN schlägt ein mehrschrittiges Vorgehen vor. Zunächst sollte die suizidwillige Person eine Beratung durch eine staatlich autorisierte Stelle oder einen Facharzt in Anspruch nehmen. Der Fokus der Beratung sollte auf Behandlungs-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen liegen. Nach der Beratung kann das todbringende Mittel dann bei einer staatlich autorisierten Stelle beantragt werden.

Anschließend begutachtet ein Facharzt für Psychiatrie die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung der suizidwilligen Person, bevor das todbringende Mittel an eine qualifizierte Hilfsperson ausgehändigt wird, die dann auch assistiert. Sie dokumentiert den Vorgang und stellt die Daten einer staatlichen Stelle zur Verfügung.

Diese Eckpunkte stellen, so Meyer-Lindenberg, die wichtigste Forderung der DGPPN sicher, nämlich dass die Beratung über Alternativen zum Suizid, die Begutachtung der Freiverantwortlichkeit und die Assistenz beim Suizid keinesfalls von ein und derselben Person durchgeführt werden. Die Vorschläge der DGPPN sehen keine ärztliche Verschreibung der todbringenden Mittel vor.

Stattdessen soll eine staatliche Stelle die Substanzen zur Verfügung stellen. Dadurch wird Druck auf die Ärzteschaft vermieden. So sind Suizidwillige nicht auf das Wohlwollen einzelner Ärzte angewiesen.

Prävention von Gewalttaten

“Mit Sorge wird beobachtet, dass psychische Gesundheit vermehrt im Zusammenhang mit Sicherheit diskutiert wird”, so Prof. Dr. Ute Habel, Aachen. Es sei in der Tat so, dass bei Menschen mit psychischen Erkrankungen statistisch gesehen ein erhöhtes Risiko besteht, gewalttätig zu werden.

Eindeutig gesichert ist dies für Schizophrenien und andere Psychosen, Substanzkonsumstörungen und schwere Persönlichkeitsstörungen.

Doch die überwiegende Mehrheit der Menschen, die an solchen Erkrankungen leiden, ist nicht gewalttätig. Das Risiko steigt, wenn Drogen oder Alkohol konsumiert werden und es sinkt, wenn die Erkrankung adäquat behandelt wird. Register oder verschärfte gesetzliche Vorschriften, die das Arztgeheimnis beeinträchtigen, mindern nicht das Gewaltrisiko.

Im Gegenteil, sie können dazu führen, dass Betroffene aus Angst vor einer Benachteiligung keine Hilfe mehr suchen. “Die wichtigste Maßnahme im Rahmen der Gewaltprävention ist und bleibt jedoch eine konsequente Therapie”, so Habel.

Ein Auslöser kommt selten allein

Gewalttaten haben in der Regel keinen einzelnen Auslöser, sie sind vielmehr multifaktoriell bedingt.

Das Risiko, dass ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung gewalttätig wird, ist fast immer das Resultat aus der Interaktion bestimmter Symptome der Erkrankung mit weiteren Belastungs- und Risikofaktoren für Aggression und Gewalttätigkeit wie junges Alter, männliches Geschlecht, Konsum von Drogen oder Alkohol, eine Sozialisation mit Vernachlässigung und Gewalterfahrungen, soziale Isolation oder auch Armut oder Obdachlosigkeit. “Hier müssen wir ansetzen, um solche Taten zu verhindern”, so Habel.

Multiprofessionelles Angebot

Eine wichtige Institution sind Präventionsstellen, wie sie bereits in Bayern etabliert sind. Sie richten sich an Menschen, die aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung ein erhöhtes Risiko aufweisen, Gewalt- oder Sexualstraftaten zu begehen. Ziel des Angebots ist es, im Anschluss an eine stationäre Unterbringung die Lücke in der Versorgung schwer psychisch kranker Menschen zu schließen und so Gewalt- und Sexualstraftaten zu verhindern.

“Es handelt sich um ein niedrigschwelliges und freiwilliges Angebot eines multiprofessionellen Teams unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht”, so Prof. Dr. Joachim Nitschke, Straubing. Dabei werden therapeutische und soziale Maßnahmen systematisch kombiniert und neben dem ambulanten Angebot besteht auch die Möglichkeit einer aufsuchenden Hilfe.

Grundlage für solche Präventionsstellen ist das international anerkannte Prinzip der “Risk-Need-Responsivity”, das Therapie und Hilfe individuell auf das jeweilige Risikoprofil abstimmt. Diese evidenzbasierte Vorgehensweise ermöglicht es, Defizite gezielt zu behandeln und Rückfälle frühzeitig zu verhindern. Die Wirksamkeit dieses Ansatzes ist wissenschaftlich belegt.

Präventionsstellen sind somit ein gutes Beispiel dafür, wie wissenschaftliche Erkenntnisse in eine wirksame, nachhaltige Praxis umgesetzt werden können. “Die Therapie und die Wiedereingliederung dieser Hochrisikogruppe auf freiwilliger Basis sowie unter Einhaltung der Schweigepflicht ist sinnvoll und effektiv und zwar für die Erkrankten selbst und auch für die Gesellschaft als Ganzes”, so Nitschke.

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