Nicht alle Patienten kommen mit herkömmlichen Inhaliergeräten zurecht. Mit einem Vernebler ist die Inhalation leichter durchzuführen. Lesen Sie, wann Sie an die Verordnung eines Verneblers denken sollten.
Fehlerquote bei der Anwendung von Inhaliergeräten: 30% bis 80%
Bei akuten und chronischen Atemwegserkrankungen ist die Inhalationstherapie wegen ihrer großen Vor- und nur geringen Nachteile der Goldstandard (Tab. 1).
Grundsätzlich können alle Patienten mit einem der vorgefertigten Inhaliergeräte zurechtkommen. Deren Vorteile bestehen eindeutig in der geringen Größe, so dass sie leicht mitgenommen werden können, und in der kurzen Inhalationszeit von nur wenigen Sekunden. Elektrische Inhaliergeräte (Vernebler) werden seltener benötigt. Sie haben aber ihre speziellen Indikationen, die sie unverzichtbar machen.
Aus zahlreichen Studien wissen wir, dass Patienten mit einem der vorgefertigten Inhaliergeräte zu 30 bis 80 Prozent entscheidende Fehler bei der Inhalation begehen und damit den Erfolg der Inhalation in Frage stellen. Und wenn nicht korrekt inhaliert wird, kann eben auch nur wenig oder nichts ankommen.
Die Auswahl des richtigen Inhaliergerätes und eine korrekte Einweisung in die Inhalationstechnik sind somit unerlässlich. Aber selbst nach erfolgter Einweisung begehen 30 Prozent der Patienten bereits drei Tage danach wieder entscheidende Fehler. Deswegen sind regelmäßige Kontrollen und eine eventuelle Korrektur der Inhalationstechnik ein MUSS.
Wie jedes Inhalationsgerät haben auch Vernebler ihre Vor- und Nachteile (Tab. 2). Der größte Vorteil der Vernebler ist sicherlich, dass der Inhalationsvorgang unkompliziert ist und eine gute bronchiale Deposition des Inhalats fast schon garantiert werden kann.
Mögliche Indikationen
Indiziert sind Vernebler in folgenden “speziellen” Fällen:
▶Wenn ein Patient beim besten Willen nicht mit einem der vorgefertigten Geräte zurechtkommen kann: Zu denken ist in erster Linie an kleine Kinder oder alte Leute mit Asthma, COPD oder anderen Atemwegserkrankungen.
▶Wenn pflegebedürftige Patienten, auch beatmungspflichtige, inhalieren sollen, die dazu erforderlichen Handhabungen aber selbst nicht mehr durchführen können: In diesen Fällen kann die Bedienung durch eine Hilfsperson vorgenommen werden, die beim Einatmen den Inhalationsvorgang für den Patienten auslöst.
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