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G-BA-BeschlussCAM-Schiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) hat einer Auswertung des G-BA zufolge keinen medizinischen Nutzen und wird daher auch keine ambulante Kassenleistung.

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar.

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) nach einem Kreuzbandriss medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung könne deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden, teilt der G-BA mit.

„Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen“, erklärt Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, in einer Mitteilung des G-BA.

Im Juni 2024 hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Rapid Report zur Selbstanwendung der CAM-Schienen veröffentlicht. “Es gibt keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen oder Schaden der sogenannten CAM-Schienen bei Patientinnen und Patienten mit einer operativ versorgten vorderen Kreuzbandriss. Studien zu Personen ohne Operation fehlen weiterhin, laufende oder geplante Studien wurden nicht identifiziert”, heißt es darin abschließend.

Der G-BA-Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

red

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