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Podcast "Das Arztgespräch"Podcast aus Hessen: Hausärzte geben Tipps rund um die Wundversorgung

Die Unsicherheit bei der Verordnung von sonstigen Wundprodukten ist aktuell erst einmal vom Tisch. Dennoch ist das Thema ein Dauerbrenner in den Hausarztpraxen. Drei Hausärzte geben in ihrem Podcast "Das Arztgespräch" Tipps.

In ihrem Podcast geben die drei Hausärzte Tipps rund um das Thema Wundversorgung.

Hausärztinnen und Hausärzte sind bei der Wundversorgung einem täglichen Spannungsfeld ausgesetzt, erklären Dr. Christian Köhler, Dr. Marc Hanefeld und Christian Sommerbrodt in der Folge 56 “Verwirrende Verbände – ein Leitfaden durch die Fallstricke der Wundversorgung” ihres Podcastes “Das Arztgespräch” vom 17. Dezember 2024.

Köhler und Sommerbrodt, der auch Vorstandsvorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen ist, sind jeweils als Hausärzte in zwei unterschiedlichen Gemeinschaftspraxen in Wiesbaden niedergelassen, Hausarzt Hanefeld arbeitet in einer Einzelpraxis im niedersächsischen Bremervörde.

Einerseits sollen die Menschen die bestmögliche Wundversorgung erhalten, andererseits schwebt immer das Damoklesschwert finanzieller Rückforderungen über den Praxen, erklärt Köhler. “Viele Kolleginnen und Kollegen sind genervt: Was dürfen wir verordnen und was nicht?”

Markt sehr unübersichtlich

Ein Großteil der Wundversorgung ist gar nicht so kompliziert, erklärt Sommerbrodt – das Thema sei seit seiner damaligen Weiterbildungszeit in der Nephrologie sein Steckenpferd geblieben. Dort lag der Fokus der Tätigkeit anderthalb Jahre auf der Versorgung von chronischen Wunden, die bei den nierenkranken Menschen mit dem ganzen Spektrum an Gefäßkomplikationen entstehen.

Dort sammelte Sommerbrodt Erfahrungen mit allen möglichen chronischen Wundheilungsstörungen – vom Dekubitus bis zu schweren pAVK, venösen Ulzerationen bis hin zu diabetischen Füßen. Er habe Hydrokortikoid-, Schaum- bis hin zu Maden- oder Vakuumtherapien eingesetzt.

Noch immer interessiert sich der Hausarzt für die Wundversorgung und konstatiert: “Der Markt der Wundversorgungsprodukte ist extrem unübersichtlich.”

So tief stecke er – wie viele andere Kolleginnen und Kollegen – nicht im Thema drin, wirft Köhler an dieser Stelle ein. Gerne gebe er das Thema in die Hände von Wundmanagern – in der Hoffnung, dass alles gut geht und nicht zwei Jahre später ein Regress ins Haus flattert. Das bestätigt auch Hanefeld – bei der Verordnung von Produkten zur Wundversorgung befände sich die Hausärzteschaft regelmäßig im Blindflug.

Vor allem bei den Produkten zur sonstigen Wundversorgung, die Anfang Dezember aus der Erstattungsfähigkeit gefallen waren, sei der Blindflug extrem gewesen. Denn hier seien noch nicht einmal die Preise der Produkte einsehbar.

Aber wie konnte es bei den sonstigen Wundversorgungsprodukten überhaupt so weit kommen? Dass die Erstattungsfähigkeit verloren gegangen ist, kam nicht von ungefähr und plötzlich, erklärt Sommerbrodt, sondern geht auf den Gesetzgeber zurück.

Der hatte – um Rechtssicherheit bei Verbandsprodukten herzustellen – 2017 ins SGB V festgeschrieben, dass der Gemeinsame Bundesauschuss die Produkte in drei Gruppen einteilen soll:

  • Zur Gruppe 1 zählen klassische Basisprodukte, die in keiner Hausarztpraxis fehlen. Dazu gehören etwa Mull- und Kompressionsverbände, Wundwatte, Fixierbinden, Pflaster etc.
  • In Gruppe 2 sind Produkte, die zusätzliche Eigenschaften haben, einsortiert wie etwa Alginat-Wundauflagen zur Reinigung und Befeuchtung, Kohleverbände gegen Gerüche, Aluminium bei Brandwunden, die nicht an der Wunde haften.
  • In die dritte Gruppe – und diese Definition nennt Sommerbrodt “etwas schräg” – kommen alle Produkte, die nicht in Gruppe 2 gehören. Dazu zählen Produkte, die eine eigene pharmakologische Wirkung in der Wunde entfalten sollen wie etwa Zusätze mit Ibuprofen zur Schmerzstillung, Silber- oder Polyhexanid-Beschichtungen mit angeblich antimikrobieller Wirkung bis hin zu medizinischem Honig.

Eigentlich hätten die Hersteller der Produkte in Gruppe 3 sieben Jahre Zeit gehabt, (von 2017) bis zum 2. Dezember 2024 einen Nachweis oder Studien zur Wirksamkeit zu erbringen. Aber kaum ein Hersteller sei dieser Aufforderung nachgekommen, so Sommerbrodt, und deshalb seien die Produkte aus der Erstattung herausgefallen.

Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wurde die Erstattungsfähigkeit dann doch bis 2.12.2025 verlängert, das Problem ist deshalb aber noch nicht vom Tisch. Immerhin untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit den Studienbedarf bei Wundprodukten.

Silber soll kein Metall sein?

In Gruppe 2 sind auch metallhaltige Verbände, wendet Hanefeld ein und bringt ein Beispiel: In Vertretung habe er mal einen Silberverband verordnet, da er die Therapie des zu vertretenden Arztes nicht ändern wollte.

Damit habe er sich ordentlich Ärger eingehandelt. Silber, sagt er, ist nach seinem Verständnis auch ein Metall – wo ist da der Unterschied?

Tatsächlich gebe es bis heute keine Evidenz dafür, sagt Sommerbrodt, dass Silber etwas bringt. In Gruppe 2 sind metallhaltige Verbände erstattungsfähig, in Gruppe 3 sind Ärztinnen und Ärzte regressgefährdet.

Keine Ausnahmen von der Regel

Gerade oben genanntes Beispiel zeige, wie unübersichtlich das Ganze sei und die Hersteller würden auch nicht zur Klärung beitragen, so Sommerbrodt. Aluminium sei eine klassische Metallbeschichtung, die bei Brandverletzungen verwendet werde, da das Material so gut wie gar nicht an einer Wunde festklebe.

Es gebe silberhaltige Wundauflagen mit direktem Kontakt zur Wunde und solche mit keinem Kontakt. Auf den Herstellerangaben könne man Informationen hierzu nicht finden. Solange die Hersteller die Produkte nicht mit vernünftigen Angaben versehen würden, sollten silberhaltige Wundauflagen nicht verschrieben werden, rät Sommerbrodt. Es gebe auch keine einzige Begründung, die eine Ausnahmeverordnung rechtfertigen könnte.

Aber wie können sich Hausärztinnen und Hausärzte in dem unübersichtlichen Markt zurechtfinden? Tatsächlich gibt es schon länger Listen (etwa der AOK), an denen man sich entlanghangeln kann (s. Linktipps unten).

Um teuren Verordnungen von Wundmanagern aus Pflegeheimen etwas entgegenzusetzen und Regresse zu vermeiden, weil sich zum Beispiel Regularien geändert haben, hat Hanefeld in seiner Praxis eine seiner MFA zur Wundmanagerin ausbilden lassen. Darüber wurden auch die Heime und Pflegedienste informiert, die sich bei Fragen an die Wundmanagerin der Arztpraxis wenden sollen – bevor externe Wundmanager eingesetzt werden. So habe man eine bessere Chance, nicht in ein (teures) Verordnungschaos zu geraten.

Auch die KV Hessen habe eine Liste herausgegeben, die KV-Mitglieder herunterladen können, sagt Sommerbrodt. Eine abschließende Liste sei dies aber auch nicht.

Vor kurzem habe er fünf Produkte, die Wundmanager angefordert hätten, gegoogelt. Hier seien auch Produkte der Gruppe 3 dabei gewesen. Allerdings sei es viel zu zeitaufwendig, zu prüfen, ob Produkte verordnungsfähig sind oder Alternativen herauszusuchen. Für eine Bestellung mit vier oder fünf Produkten habe er länger als 30 Minuten benötigt.

Eigene, kleine Positivliste

Sommerbrodt rät Hausarztpraxen, eine eigene Positivliste zu erstellen. Das sei auch gar nicht so schwierig. Denn die wesentlichen Produkte seien im Endeffekt nahezu identisch – egal von welcher Firma das Produkt komme oder welchen “spacigen” Namen es auch trage. Ein Schaumverband 10 mal 10 cm sei eben ein Schaumverband 10 mal 10 cm − egal von welchem Hersteller.

Mit zehn bis 20 Produkten könne man schon etwa 98 Prozent der Wundversorgungsfragen in der Praxis lösen. Seine Praxis habe Wundmanager, Pflegedienste, Pflegeheim und Apotheken informiert, dass eingehende Bestellungen nicht mehr von der Praxis verordnet werden oder nur noch Produkte der Liste verwendet werden.

Für die Zukunft wäre es gut, wenn – ähnlich wie bei Medikamenten Wirkstoffe auf ein Rezept kommen – so auch Verbandsstoffe von der Praxis verordnet werden könnten, fordern die Podcaster. Das geht allerdings bislang leider noch nicht.

Fazit

  • Mit zehn bis 20 Produkten lässt sich das Gros der Wundversorgungsfragen in der Praxis lösen. Die Produkte unterschieden sich oft nur in der Namensgebung. Erstellen Sie zum Beispiel eine Art Positivliste für Ihre Praxis.
  • Bestellungen von externen Wundmanagern sind oft mit Vorsicht zu genießen.
  • Eine eigens ausgebildete Wundmanagerin in der Praxis kann als Ansprechpartnerin für Heime, Pflegedienste und Apotheken eingesetzt werden.
  • Produkte der Gruppe 3 sind oft teuer – einen Nachweis zur Wirksamkeit haben nur wenige Hersteller bislang erbracht.

Quelle: “Verwirrende Verbände – ein Leitfaden durch die Fallstricke der Wundversorgung” – Podcast mit Christian Köhler, Dr. Mark Hanefeld und Christian`Tino´Sommerbrodt vom 17.12.2024 unter: www.hausaerzte-hessen.de/aktuelles/news/910-podcast-folge-56

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