© HanefeldDr. Marc Hanefeld, Facharzt für Allgemeinmedizin in Bremervörde
Eigentlich hätten die Hersteller der Produkte in Gruppe 3 sieben Jahre Zeit gehabt, (von 2017) bis zum 2. Dezember 2024 einen Nachweis oder Studien zur Wirksamkeit zu erbringen. Aber kaum ein Hersteller sei dieser Aufforderung nachgekommen, so Sommerbrodt, und deshalb seien die Produkte aus der Erstattung herausgefallen.
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wurde die Erstattungsfähigkeit dann doch bis 2.12.2025 verlängert, das Problem ist deshalb aber noch nicht vom Tisch. Immerhin untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit den Studienbedarf bei Wundprodukten.
In Gruppe 2 sind auch metallhaltige Verbände, wendet Hanefeld ein und bringt ein Beispiel: In Vertretung habe er mal einen Silberverband verordnet, da er die Therapie des zu vertretenden Arztes nicht ändern wollte.
Damit habe er sich ordentlich Ärger eingehandelt. Silber, sagt er, ist nach seinem Verständnis auch ein Metall – wo ist da der Unterschied?
Tatsächlich gebe es bis heute keine Evidenz dafür, sagt Sommerbrodt, dass Silber etwas bringt. In Gruppe 2 sind metallhaltige Verbände erstattungsfähig, in Gruppe 3 sind Ärztinnen und Ärzte regressgefährdet.
Keine Ausnahmen von der Regel
Gerade oben genanntes Beispiel zeige, wie unübersichtlich das Ganze sei und die Hersteller würden auch nicht zur Klärung beitragen, so Sommerbrodt. Aluminium sei eine klassische Metallbeschichtung, die bei Brandverletzungen verwendet werde, da das Material so gut wie gar nicht an einer Wunde festklebe.
Es gebe silberhaltige Wundauflagen mit direktem Kontakt zur Wunde und solche mit keinem Kontakt. Auf den Herstellerangaben könne man Informationen hierzu nicht finden. Solange die Hersteller die Produkte nicht mit vernünftigen Angaben versehen würden, sollten silberhaltige Wundauflagen nicht verschrieben werden, rät Sommerbrodt. Es gebe auch keine einzige Begründung, die eine Ausnahmeverordnung rechtfertigen könnte.
Aber wie können sich Hausärztinnen und Hausärzte in dem unübersichtlichen Markt zurechtfinden? Tatsächlich gibt es schon länger Listen (etwa der AOK), an denen man sich entlanghangeln kann (s. Linktipps unten).
Um teuren Verordnungen von Wundmanagern aus Pflegeheimen etwas entgegenzusetzen und Regresse zu vermeiden, weil sich zum Beispiel Regularien geändert haben, hat Hanefeld in seiner Praxis eine seiner MFA zur Wundmanagerin ausbilden lassen. Darüber wurden auch die Heime und Pflegedienste informiert, die sich bei Fragen an die Wundmanagerin der Arztpraxis wenden sollen – bevor externe Wundmanager eingesetzt werden. So habe man eine bessere Chance, nicht in ein (teures) Verordnungschaos zu geraten.
Auch die KV Hessen habe eine Liste herausgegeben, die KV-Mitglieder herunterladen können, sagt Sommerbrodt. Eine abschließende Liste sei dies aber auch nicht.
Vor kurzem habe er fünf Produkte, die Wundmanager angefordert hätten, gegoogelt. Hier seien auch Produkte der Gruppe 3 dabei gewesen. Allerdings sei es viel zu zeitaufwendig, zu prüfen, ob Produkte verordnungsfähig sind oder Alternativen herauszusuchen. Für eine Bestellung mit vier oder fünf Produkten habe er länger als 30 Minuten benötigt.
Eigene, kleine Positivliste
Sommerbrodt rät Hausarztpraxen, eine eigene Positivliste zu erstellen. Das sei auch gar nicht so schwierig. Denn die wesentlichen Produkte seien im Endeffekt nahezu identisch – egal von welcher Firma das Produkt komme oder welchen “spacigen” Namen es auch trage. Ein Schaumverband 10 mal 10 cm sei eben ein Schaumverband 10 mal 10 cm − egal von welchem Hersteller.
Mit zehn bis 20 Produkten könne man schon etwa 98 Prozent der Wundversorgungsfragen in der Praxis lösen. Seine Praxis habe Wundmanager, Pflegedienste, Pflegeheim und Apotheken informiert, dass eingehende Bestellungen nicht mehr von der Praxis verordnet werden oder nur noch Produkte der Liste verwendet werden.
Für die Zukunft wäre es gut, wenn – ähnlich wie bei Medikamenten Wirkstoffe auf ein Rezept kommen – so auch Verbandsstoffe von der Praxis verordnet werden könnten, fordern die Podcaster. Das geht allerdings bislang leider noch nicht.
Fazit
- Mit zehn bis 20 Produkten lässt sich das Gros der Wundversorgungsfragen in der Praxis lösen. Die Produkte unterschieden sich oft nur in der Namensgebung. Erstellen Sie zum Beispiel eine Art Positivliste für Ihre Praxis.
- Bestellungen von externen Wundmanagern sind oft mit Vorsicht zu genießen.
- Eine eigens ausgebildete Wundmanagerin in der Praxis kann als Ansprechpartnerin für Heime, Pflegedienste und Apotheken eingesetzt werden.
- Produkte der Gruppe 3 sind oft teuer – einen Nachweis zur Wirksamkeit haben nur wenige Hersteller bislang erbracht.
Quelle: “Verwirrende Verbände – ein Leitfaden durch die Fallstricke der Wundversorgung” – Podcast mit Christian Köhler, Dr. Mark Hanefeld und Christian`Tino´Sommerbrodt vom 17.12.2024 unter: www.hausaerzte-hessen.de/aktuelles/news/910-podcast-folge-56