Wer führt das Lebenswerk nach der Rente weiter? Eine Praxisabgabe will geplant und vorbereitet sein. Seine Zulassung zurückzugeben und die Tür abzusperren ist für die meisten Hausärzte die am wenigsten attraktive Variante, ihren über Jahre aufgebauten und gut geführten Betrieb aufzugeben.
Nicht jeder Hausarzt stellt seine Nachfolge über eigene Kinder sicher oder hat schon lange einen Weiterbildungsassistenten oder Kollegen zur Hand, der Interesse an einer Übernahme hat. Und selbst dann sind jedenfalls in Gebieten, in denen die Zulassung beschränkt ist, gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Darauf weist Joachim Schütz, Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverbands, regelmäßig in Vorträgen zur Praxisabgabe hin.
Wie kann die Praxisabgabe gut funktionieren? Was gilt es zu beachten? Wie kann eine Zulassungsübergabe innerhalb eines MVZ, einer BAG oder ÜBAG gestaltet werden?
Wichtig: Langfristig planen, frühzeitig organisieren. Die optimale Vorbereitungszeit einer Praxisabgabe wird auf drei bis fünf Jahre geschätzt.
Der erste Schritt ist die Entscheidung für die Modalität der Praxisabgabe. Möglich sind:
Verzicht auf Zulassung
Ausschreibung der Praxis zwecks Nachbesetzung nach § 103 Abs. 4 SGB V
Verzicht auf Zulassung zugunsten einer Anstellung im MVZ oder eines Vertragsarztes
Verzicht auf Zulassung
Verzichtet der Vertragsarzt auf seine Zulassung, kann die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz in gesperrten Planungsbereichen ausschreiben. Das gilt auch bei Tod des Praxisinhabers sowie Entzug der Zulassung. Voraussetzung ist, dass der Zulassungsausschuss einem entsprechenden Antrag entsprochen hat.