Kann ein Arzt einen zwei Jahre zurückliegenden Sachverhalt attestieren? Selbst wenn es das Gedächtnis erlauben würde – rechtlich begeben sich Hausärztinnen und Hausärzte beim Thema Geschäftsunfähigkeit schnell in eine Grauzone.
Für Hausärzte stellen sich oft rechtliche Fragen. Praxistipps geben Experten des Deutschen Hausärzteverbands im “praktischen Fall”.
Arzt A. sieht sich mit einer schwierigen Rechtsfrage konfrontiert (s. Kasten). Grundsätzlich ist es Aufgabe eines Gerichts festzustellen, ob eine Person geschäftsfähig ist oder nicht. Der Arzt schafft hierfür durch seine medizinische Einschätzung lediglich eine Grundlage für die richterliche Entscheidung, indem er aus seiner fachlichen Sicht mitteilt, ob psychopathologische Anknüpfungstatbestände vorliegen. Sodann hat das Gericht zu entscheiden, ob – nach richterlicher Würdigung – eine Person nicht zu einer freien Willensbildung fähig ist.
Im konkreten Fallbeispiel ergeben sich drei wichtige Fragen, die es zu klären gilt.
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