Seit 9. Oktober findet eine verpflichtende Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen statt. Das bedeutet, dass Banken den eingegebenen Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen und das Ergebnis anzeigen.
Ziel ist es, Fehleingaben und betrügerische Zahlungen zu verhindern.
