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MeldepflichtInfektionskrankheiten: Meldeportal DEMIS für Praxen freigeschaltet

Ab sofort können auch Arztpraxen über das DEMIS-Portal des Robert Koch-Instituts meldepflichtige Infektionskrankheiten wie Keuchhusten oder Masern an die Behörden berichten.

Das DEMIS-Meldeportal wurde 2017 gesetzlich verankert und Angaben des RKI zufolge im Jahr 2020 gestartet.

Berlin. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Portal DEMIS (“Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz”) jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten frei geschaltet. Diese können es ab sofort nutzen, wie das Institut mitteilte.

Ärztinnen und Ärzte sind  nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen, erinnert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.

Damit Arztpraxen dieser Pflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das RKI das DEMIS-Meldeportal an.

Viele Labore nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern, auch sind laut RKI alle Gesundheitsämter angeschlossen. Nun sollen darüber alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.

red

 

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