© m+mDr. Axel Bullerkotte, Facharzt für Allgemeinmedizin in Pattensen
Man sollte meinen, das Wohl der Patientinnen und Patienten steht im Mittelpunkt des deutschen Gesundheitssystems. Doch in die Versorgung haben Absurditäten Einzug gehalten in mannigfaltiger Gestalt – oder besser gesagt: Form! Mitunter ist die Form den Krankenkassen wichtiger als die Versorgung.
Diesen Eindruck kann man zumindest gewinnen, wenn man sich die Videos von Dr. Axel Bullerkotte ansieht, die er zum Protest des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ( www.haev.de/themen/protest) online hochgeladen hat:
“Bis heute – fünf Jahre danach – fühle ich immer noch Wut, Verzweiflung und Resignation”, erzählt der Hausarzt aus Pattensen/Schulenburg, südlich von Hannover. Was war passiert?
2019 erhielt er Post von der Prüfstelle. Darin warf ihm die Techniker Krankenkasse vor, eine Patientin 2016 nicht ins DMP Diabetes eingeschrieben zu haben. Eigentlich ein leicht zu widerlegender Vorwurf, so meint man. Doch für Bullerkotte sollte es anders kommen…
Rückblick: 2016 stellt er bei der Patientin die Diagnose Diabetes mellitus und klärt sie über das DMP auf. Sie willigt ein und unterzeichnet die DMP-Einschreibung. Das Original schickt das Praxisteam an die Firma, die für die Techniker Krankenkasse die DMP-Daten verarbeitet. Der Durchschlag bleibt in der Praxis.
Als drei Jahre später der Regress kommt, sendet Bullerkotte besagten Durchschlag an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit dem Hinweis, dass die Patientin ordnungsgemäß eingeschrieben wurde. “Nach einigen Monaten antwortete die KV, dass die Krankenkasse den Durchschlag nicht als Beleg anerkenne. Mit der Begründung: Die Praxis hätte die Patientin einfach ein neues Formular unterschreiben lassen können”, berichtet Bullerkotte empört.
Daraufhin legt er mehrfach Widerspruch ein, bis letztlich nur noch eine Klage als Ausweg bleibt. “Da es nur um 40 Euro ging, habe ich schweren Herzens darauf verzichtet, mein Recht einzuklagen”, sagt der Hausarzt.
In seinem zweiten Fall geht es schon um mehr Geld: Einer seiner Patientinnen wurde die Milz entnommen. Gemäß der Leitlinienempfehlungen impft er sie gegen Meningokokken B. Einige Jahre später erhält er wieder Post von der Prüfstelle, er müsse den Impfstoff im Wert von rund 200 Euro selbst bezahlen.
Denn statt den Impfstoff individuell auf den Namen der Patientin zu rezeptieren, hatte er ihn in der Hektik des Alltags über Sprechstundenbedarf verordnet. Erneut bleibt sein Einspruch erfolglos.
“Vorfälle wie diese erleben wir jeden Tag: Die Krankenkassen überziehen uns häufig mit Regressen im Bereich von Kleinstbeträgen und werfen uns Fehlverhalten vor, einfach weil die Form nicht stimmt”, kritisiert Bullerkotte. “Dass wir Ärztinnen und Ärzte bei Formfehlern die komplette Behandlung aus unserer Tasche bezahlen müssen, ist weder verständlich noch gerecht – und muss schnellstmöglich aufhören!”