Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

EBMNeue Videofallkonferenz-Leistung für Mitbehandelnde

Zum 1. April 2025 hält die EBM-Nr. 01443 Einzug in den EBM. Sie ist weitgehend identisch mit der Videofallkonferenz nach EBM-Nr. 01442. Die 01443 ist für mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte gedacht, die sich mit Pflegekräften austauschen.

Ab dem 1.4. steht die neue EBM-Nr. 01443 für Videofallkonferenzen zur Verfügung.

Berlin. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat die EBM-Nr. 01443 für eine Videofallkonferenz zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten mitbehandelt, und den an der Versorgung des Erkrankten beteiligten Pflegefachkräften oder Pflegekräften in den EBM aufgenommen.

Die Leistung gilt ab dem 1. April 2025. Die Leistung ist analog anderer Fallkonferenzen im EBM mit 86 Punkten (10,66 Euro) bewertet und wird zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.

Beschluss wirkt etwas merkwürdig

Der Beschluss ist etwas merkwürdig. Die KBV hatte aufgrund der vorgesehen Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie dem Bewertungsausschuss (BA) vorgeschlagen, vier neue Leistungen in den EBM aufzunehmen.

Dazu konnte in der 753. Sitzung am 11. Dezember 2024 kein Konsens erzielt werden, sodass das Thema zur Entscheidung über die notwendigen EBM-Anpassungen an den EBA verwiesen wurde.

Das Ergebnis ist nun die neue EBM-Nr. 01443, die sich im Grunde genommen kaum von dem Leistungsinhalt der bereits vorhandenen 01442 unterscheidet.

Warum keine einfache Anpassung?

Wesentlicher Unterschied ist, dass die neue Leistung auch für mitbehandelnde Ärzte gilt, während sich die Nr. 01442 auf den behandelnden koordinierenden Arzt bezieht. Da beide Leistungen gleich bewertet sind, hätte man das auch durch eine einfache Anpassung des Legendentextes der Nr. 01442 erledigen können.

Die Abrechnungsbestimmungen sind bei beiden Leistungen gleich: Die Leistungen sind jeweils höchstens dreimal im Krankheitsfall und nur berechnungsfähig, wenn im Zeitraum der letzten drei Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. GWZ

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.