Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden immer öfter eingesetzt. Gleichzeitig stellen sich im Praxisalltag noch Fragen, etwa zur Wirtschaftlichkeit einer Verordnung.
DiGA sollen etwa die Behandlung einer Erkrankung, Verletzung oder Behinderung unterstützen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erobern sich langsam ihren Platz in der Versorgung. Gleichwohl machen DiGA bisher noch einen kleinen Anteil an der Behandlung von Versicherten aus [1]. In 2022 haben mehr als ein Drittel (36,9 Prozent) der Ärztinnen und Ärzte bereits mindestens eine DiGA eingesetzt (2020: 12,9 Prozent).
Und diejenigen, die diese nicht anwenden wollen, nehmen deutlich ab (54,4 Prozent in 2020; 34,7 Prozent in 2022). Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung der Stiftung Gesundheit von rund 2.600 Ärztinnen und Ärzten [2].
Als größte Hürden sehen sie datenschutzrechtliche Bedenken sowie Zweifel an der Wirksamkeit (siehe Abbildung 1 unten).
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