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AbrechnungFallwerte für Laborbonus angepasst

Bei der Frage, ob Arztpraxen einen Wirtschaftlichkeitsbonus für Laborleistungen ausgezahlt bekommen, sind zwei begrenzende Fallwerte entscheidend. Diese wurden nun angepasst. Plus: Tipps, um einen besseren Laborbonus zu erhalten.

Labor: Die Fallwerte für den Wirtschaftlichkeitsbonus wurden nun angepasst.

Berlin. Die begrenzenden Fallwerte zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor werden für alle Arztgruppen abgesenkt. Damit werden die Fallwerte zum 1. Juli an die seit Jahresbeginn geltende neue Bewertung von Laborleistungen angepasst, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (13. März) mitgeteilt hat.

Für Allgemeinmediziner liegt der neue untere Fallwert bei 1,42 Euro, der obere Fallwert bei 3,37 Euro. Zuvor waren es 1,60 Euro und 3,80 Euro. Bis zum unteren begrenzenden Fallwert erhalten Ärztinnen und Ärzte den Bonus in voller Höhe, ab dem oberen begrenzenden Fallwert erhalten sie keinen Bonus. Liegen die Laborkosten der Praxis zwischen beiden Werten, wird der Wirtschaftlichkeitsbonus anteilig ausgezahlt.

Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zur Anpassung der Fallwerte soll erreicht werden, dass die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus unverändert bleibt, erklärt die KBV.

Praxis-Tipp: Die “Rauchenden Köpfe” erklären den Laborbonus und helfen mit fünf einfachen Laborregeln, einen besseren Bonus zu bekommen.

Die Abrechnung erfolgt mit der Gebührenordnungsposition 32001.

 

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