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Verordnungen über Quartalsbedarf hinausArzneimittel für mehrere Monate? Regress droht!

Sollten Patienten auf eine Vorratsverordnung bestehen, rät die KV RLP zur Verordnung auf einem Privatrezept.

Besonders in den Wintermonaten oder zur Urlaubszeit werden Ärztinnen und Ärzte regelmäßig mit Wünschen von GKV-Patienten konfrontiert, nötige Arzneimittel zum Beispiel für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt zu verschreiben.

Verordnungen über den üblichen Quartalsbedarf hinaus – etwa für ein halbes Jahr oder länger – sind jedoch unzulässig, warnte die Kassenärztliche Vereinigung (KV RLP) Mitte März auf ihrer Webseite. Auch ein Zusatz auf dem Rezept – etwa “Urlaubsbedarf” – schütze nicht vor einer möglichen Regressforderung.

Sollten Patienten auf eine Vorratsverordnung über den Quartalsbedarf hinaus bestehen, rät die KV RLP zur Verordnung auf einem Privatrezept.

red

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