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ArzneimittelVorsicht bei Verordnung von Abirateron!

Um Schadensersatzansprüche der Krankenkassen bei der Verordnung des Wirkstoffs Abirateron zu vermeiden, gibt die KV Schleswig-Holstein wichtige Hinweise.

Abirateron sollte möglichst in der Packungsgröße von 56 Stück verordnet werden.

Bad Segeberg. Seit vielen Jahren wird der Wirkstoff Abirateron in Kombination mit Prednison oder Prednisolon für die Behandlung des metastasierten Prostatakarzinoms verordnet, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) über ihren Newsletter Ende Januar.

Dabei sei Abirateron bereits seit 2022 als Generikum in verschiedenen Packungsgrößen und unterschiedlichen Dosierungen erhältlich. Diese würden sich sehr deutlich in ihren Kosten pro Tagesdosis unterscheiden.

Kein Austausch in der Apotheke

Vor allen Dingen bei den Packungsgrößen 56 und 60 Stück gebe es große Preisspannen. Dabei erfolge bei der Verordnung von 60 Stück in der Apotheke kein Austausch mit Packungen zu 56 Stück, warnt die KVSH.

Auch sei seit Juli 2025 eine fixe Kombination aus Abirateron und Prednisolon verfügbar.

Wirtschaftlichkeit beachten

Laut Arzneimittelrichtlinie Paragraf 16 seien Kombipräparate unwirtschaftlich, wenn das Therapieziel mit Monopräparaten kostengünstiger zu erreichen sei, weist die KV hin.

Der Tipp: Um Schadenersatzansprüchen der Krankenkassen vorzubeugen, sollte Abirateron möglichst ohne aut-idem-Kreuz, in einer Stärke von 500mg, in einer Packungsgröße von 56 Stück und Monopräparate anstelle von fixen Wirkstoffkombinationen mit Prednison/Prednisolon verordnet werden. at

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