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Geplante GesetzesänderungLebendnierenspende zwischen Paaren möglich

Bisher sind Nierenspenden zu Lebzeiten enge Grenzen gesetzt. Mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes will die Bundesregierung nun mehr Lebendnierenspenden ermöglichen. Fragen rund um die Organspende werden unterdessen häufig in der Hausarztpraxis angesprochen - das zeigen auch die Ergebnisse einer Studie.

Was soll mit meinen eigenen Organen passieren, nach dem Tod, aber womöglich auch zu Lebzeiten? Hausärztinnen und Hausärzte sind bei solchen Überlegungen wichtige Ansprechpartner.

Berlin. Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22. Oktober) einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Überkreuzspende von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gebilligt.

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes sollen Spende und Empfang einer Niere überkreuz durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich werden. So soll es mehr Organspenderinnen und -spender sowie Empfängerinnen und Empfänger geben. Eingerichtet werden soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.

Zudem soll die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende möglich werden. Das ist eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person.

Derzeit sind sogenannten Lebendspenden enge Grenzen gesetzt. Ein Organ übertragen lassen können Spender bisher nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen “in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen”.

Umfrage zeigt: Hausärzte sind wichtige Ansprechpartner

Bereits seit Längerem fordern Expertinnen und Experten eine Reform. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnen die parlamentarischen Beratungen.

Hausärztinnen und Hausärzte betrifft die geplante Gesetzesänderung wohl mehr als auf den ersten Blick ersichtlich. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag in der Aufklärung zur Organ- und Gewebespende, wie eine bereits Anfang April veröffentlichte Befragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) belegt. Demnach haben rund 82 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte innerhalb von zwei Jahren Informationsgespräche hierzu geführt.

“Wir Hausärztinnen und Hausärzte sowie unsere Praxisteams nehmen unsere Verantwortung beim Thema Organ- und Gewebespende sehr ernst”, sagte Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, bei der Vorstellung der Zahlen.

Seit März 2022 können Hausärztinnen und Hausärzte im Rahmen der eigens geschaffenen 01480 EBM alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat daraufhin ein umfangreiches Informationsangebot mit dem BIÖG entwickelt, um Praxen kostenfrei Materialien für das Arzt-Patienten-Gespräch an die Hand zu geben.

Praxis-Tipp: Alle Praxismaterialien können kostenfrei unter www.organspende-info.de/hausaerzte bestellt werden.

Menschen stehen Organspende meist positiv gegenüber

Für die Repräsentativbefragung des BIÖG – vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – wurden 359 Hausärztinnen und Hausärzte von Januar bis März 2024 befragt.

Etwa die Hälfte von ihnen gab an, dass ihre Patientinnen und Patienten dem Thema positiv gegenüberstehen und nach ihrer Einschätzung zur Spende bereit wären. 43 Prozent der Befragten berichteten von unterschiedlichen Reaktionen in den Gesprächen, nur drei Prozent von negativen Haltungen.

In jedem Fall scheinen die Menschen dankbar für die Platzierung des Themas zu sein: So reagierten 61 Prozent positiv auf die proaktive Ansprache und 43 Prozent neutral und bereit, über das Thema zu sprechen. Nur neun Prozent verweigerten sich einem Gespräch.

Diese grundsätzlich positive Haltung soll durch die erleichterte Lebendnierenspende genutzt werden. “Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende”, meint Bundesgesundheitsministerin Warken. Geholfen werden solle Personen, die bisher aufgrund der fehlenden Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen in einer Notsituation nicht durch eine Spenderniere helfen konnten. “Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.”

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Es ist positiv, dass künftig mehr Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung zur Spende entschließen, ihre Niere für andere bereitstellen können“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die geplante Neuregelung sei aus medizinischer und ethischer Sicht „besonders sinnvoll“, da Lebendspenden in vielen Fällen die besten Langzeitergebnisse erzielten.

Mit Material von dpa

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