Auch wenn sie Corona scheinbar von der politischen Agenda gedrängt hat, bleibt die Notfallreform eines der wichtigsten Themen dieser Legislaturperiode. Gerade für Hausärztinnen und Hausärzte besteht dabei noch Klärungsbedarf.
Mit der Reform sollen Kliniken und Bereitschaftsdienst bei der Notfallversorgung besser abgestimmt werden.
Steuerung wird zum Zauberwort, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Notfallversorgung der Zukunft skizziert: Gleich bei der Ankunft in der Klinik sollen Hilfesuchende im Integrierten Notfallzentrum (INZ) erfahren, welcher Versorgungspfad der richtige für sie ist. Nach dem Grundsatz “ambulant vor stationär” würden die im INZ tätigen Ärzte dann je nach Dringlichkeit eine ambulante Behandlung oder eine stationäre Einweisung veranlassen. Ergänzend ist darüber hinaus ein gemeinsames telefonisches Leitsystem vorgesehen, bei dem die Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 zwar erhalten bleiben, jedoch explizit zusammenarbeiten (s. Abb.).
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Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.