Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

MedizinstudiumLandarztquote beschäftigt NRW-Gericht – 17 Klagen anhängig

Für das Versprechen, nach der Ausbildung Hausarzt in einer Mangelregion zu werden, bekamen sie einen Medizinstudienplatz. Doch manche klagen inzwischen gegen den Vertrag. Klar, es handelt sich um eine langfristige Entscheidung, findet der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, aber: Niemand wurde dazu gezwungen.

Wer einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote erhält, verpflichtet sich für zehn Jahre als Hausärztin bzw. Hausarzt auf dem Land tätig zu sein.

Gelsenkirchen/Düsseldorf. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen werden demnächst die ersten von inzwischen 17 in Nordrhein-Westfalen anhängigen Klagen gegen die Landarztquote verhandelt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers stehen in vier Fällen am 6. Oktober mündliche Verhandlungen an.

In drei Streitfällen mit dem Land Nordrhein-Westfalen möchten die Kläger nach Abschluss ihrer Ausbildung doch lieber woanders als in einer vom Land vorgegebenen Mangelregion tätig sein.

In einem weiteren Fall bestehe inzwischen der Berufswunsch, Kinder- statt Hausarzt zu werden. Im Wesentlichen halten die Kläger die bei Vertragsbrüchigkeit angedrohte Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro für nicht rechtmäßig, so der Sprecher.

Niemand wurde gezwungen

“Die Zeit” hatte zuvor über die anhängigen Klagen berichtet. Dem Bericht zufolge gibt es in vier Bundesländern weitere Klagen: Fünf seien es in Hessen, vier in Bayern und zwei im Saarland.

Klar, dass die Landarztquote von den Studierenden eine langfristige Entscheidung abverlangt, erklärt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. “Auf der anderen Seite wird aber niemand gezwungen, diesen Weg einzuschlagen”, sagt die Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Auch in anderen Bereichen, etwa der Bundeswehr oder der Pilotenausbildung, müsse man sich langfristig festlegen.

Quote soll Landarztmangel entgegenwirken

Nordrhein-Westfalen hatte 2019 als erstes Bundesland eine Landarztquote eingeführt, um damit dem Hausärztenotstand auf dem Land entgegenzuwirken. Mit ihr wird ein Teil der Medizinstudienplätze für Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung zehn Jahre lang als Hausarzt in unterversorgten Regionen zu arbeiten.

Statt über ein Spitzenabitur können sie so über Auswahlverfahren an die begehrten Studienplätze kommen. Dabei werden auch Berufserfahrung im medizinisch-pflegerischen Bereich und andere Kompetenzen berücksichtigt.

Das NRW-Gesundheitsministerium teilte auf Anfrage mit, dass es sich bei den Klägern in allen 17 Fällen aus NRW um Studierende kurz vor dem Abschluss, Absolventen oder Ärzte in der Weiterbildung handele.

Ein Großteil der Klagen verfolge in erster Linie das Ziel, gänzlich von den eingegangenen Verpflichtungen in der Landarztquote frei zu werden. Insbesondere wollen sie festgestellt wissen, dass die Vertragsstrafenvereinbarung unwirksam sei.

Erste Quotenärzte in der Weiterbildung

Inhaltlich wollte sich das Ministerium darüber hinaus nicht zu den Klagen und ihren Erfolgsaussichten äußern: “Die Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten”, hieß es.

Mehr als 1.100 künftige Hausärzte sind nach jüngsten Angaben aus dem Gesundheitsministerium aktuell durch die Landarztquote verpflichtet.

Bislang haben 65 Personen, die einen Studienplatz über die Quote erhalten haben, ihr Studium abgeschlossen, 46 befinden sich in der ärztlichen Weiterbildung.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.