6.891 Schlichtungsanträge sind im vergangenen Jahr beim PKV-Ombudsmann eingegangen, 1.474 mehr als im Jahr zuvor. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2024 hervor.
Vermehrt erreichten den Ombudsmann Anträge zur Erstattungsfähigkeit von Wegovy® und Ozempic®. Wichtig sei hier die Frage gewesen, ob ein diagnostizierter Diabetes mellitus Typ 2 nachweisbar sei oder ob ein bestimmter BMI vorliege. Entscheidend sei aber auch die tarifliche Erstattungsfähigkeit gewesen, heißt es im Bericht.
So hätten einige Versicherungen Präparate zur “Entfettung” oder “Appetitzügelung” vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Weiterhin hätten den Ombudsmann auch vermehrt Schlichtungsanträge zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen erreicht.
Von den 6.891 Anträgen seien 1.153 abgelehnt worden. 5.062 wurden 2024 abschließend bearbeitet. In 389 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, in 1.386 Fällen kam es zu einer Einigung, in 3.287 Fällen war eine Schlichtung nicht möglich.
red