Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Honorarverhandlungen 2027Erste Runde endet ohne Ergebnis

Die Honorarverhandlungen für 2027 sind gestartet. Doch noch liegen die Vorstellungen von Ärzten und Kassen „weit auseinander“. Wie es nun weitergeht – und welche Zahlen in die Verhandlungen einfließen.

Bislang sei das Angebot der Kassen völlig "unzureichend", kritisiert die Ärzteseite nach der ersten Honorarverhandlungsrunde für 2027.

Berlin. Die erste Runde der Honorarverhandlungen für 2027 ist ohne Ergebnis geblieben. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt, nachdem sie und GKV-Spitzenverband am Mittwoch (12. August) in Berlin ihre Positionen vorgestellt hatten. Eine Einigung wurde in dieser ersten Gesprächsrunde erwartungsgemäß nicht erzielt. Die Positionen liegen „noch weit auseinander“, heißt es bei der KBV.

Mittelpunkt der Verhandlungen ist der Orientierungswert als Basis für die Vergütung ärztlicher Leistungen. Gesetzlich ist vorgegeben, dass die Entwicklung relevanter Betriebskosten – also etwa Personal- und Energiekosten, Miete und Investitionen – hier berücksichtigt werden muss.

Für den Orientierungswert 2027 werden die Veränderungen der Kosten des Jahres 2025 gegenüber dem Jahr 2024 berücksichtigt. Seit einigen Jahren dürfen bei den Personalkosten aktuelle Daten herangezogen werden, erinnert die KBV. So fließen die Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) für das Jahr 2026 in die Anpassung des Orientierungswertes für 2027 ein.

Stark steigende Praxiskosten

Aufgrund der steigenden Praxiskosten ist eine entsprechende Anpassung für Hausärztinnen und Hausärzte essenziell. Das Angebot der Kassen sei bislang jedoch „völlig unzureichend“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nach der Sitzung. Es liege weit unter der Vergütungssteigerung, die für Praxen jährlich notwendig sei. Mit dem auch durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband scharf kritisierten GKV-Spargesetz würden vor allem der ambulanten Versorgung erhebliche Finanzmittel entzogen, was die Honorarverhandlungen umso bedeutender mache, erinnerte Gassen.

Im vergangenen Jahr war der Orientierungswert um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent angepasst worden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte damals erinnert, dass ein vermeintliches “Plus” in dieser Höhe bei Weitem nicht die Kostensteigerungen in den Praxen decke.

An den gesetzlichen Vorgaben zur Methodik der Honorarverhandlungen hat das GKV-Spargesetz nichts geändert. Neu ist zwar die Vorgabe, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung nicht stärker steigen darf als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied, die sogenannte Grundlohnrate – in der Vergangenheit lag die Anpassung des Orientierungswerts in der Regel jedoch ohnehin unterhalb dieser.

Termin für nächste Gesprächsrunde noch nicht bekannt

Ein Termin für die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses ist aktuell noch nicht bekannt. Gesetzlich soll der neue Orientierungswert zwar bis 31. August feststehen, auch in den Vorjahren war dies jedoch häufig erst später der Fall. Kommt es zu keiner Einigung im paritätisch besetzten Bewertungsausschuss von Kassen und Ärzten, muss der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden.

Bis 15. September soll das Bundesgesundheitsministerium die Grundlohnrate 2027 feststellen.

Im Zuge der Finanzierungsverhandlungen werden außerdem regionale Veränderungsraten der Morbidität und Demografie berechnet und vom Bewertungsausschuss für jeden KV-Bezirk empfohlen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten in der Region bereitstellen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.