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Jahresrezepte für ChronikerWarken gibt Selbstverwaltung Zunder

Immer noch warten Hausärztinnen und -ärzte auf die neue Versorgungspauschale im EBM: Bei richtiger Umsetzung könnte sie Praxen entlasten. Nun mischt sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein und macht der Selbstverwaltung Druck.

Ministerin Nina Warken wünscht sich eine rasche Einigung bei der Versorgungspauschale.

Berlin. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwartet eine schnelle Einigung bei der neuen Versorgungspauschale im EBM. Vorgesehen ist, dass diese Praxen und chronisch Kranken häufige Praxisbesuche nur zum Rezeptholen ersparen soll. “Angesichts begrenzter Versorgungskapazitäten macht es Sinn, entbehrliche Arztkontakte und Wartezeiten zu reduzieren und die bisherige Quartalslogik für Chroniker zu überwinden”, sagte die CDU-Politikerin der “Bild am Sonntag” (15.1.).

Für die Versorgungspauschale sowie die bereits etablierte Vorhaltepauschale im EBM hatte sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband damals während des Gesetzesverfahrens eingesetzt. Auch aus seiner Sicht sei es Zeit, jetzt endlich eine Einigung zu erzielen. Wenn die Versorgungspauschale  bürokratiearm umgesetzt wird, bietet die Pauschale aus Sicht des Verbandes das Potenzial, Praxen erheblich zu entlasten. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hänge aber stark von der konkreten Ausgestaltung ab, betont der Verband. Und die letzten zähen Verhandlungsrunden in der Selbstverwaltung gäben diesbezüglich nicht gerade Grund zur Hoffnung.

Muss die Rechtsaufsicht eingreifen?

Nach dem Anfang 2025 noch von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen Praxen künftig eine “Versorgungspauschale” für Versicherte mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf erhalten (s. Kasten). Einbestellungen in jedem Quartal aus Abrechnungsgründen sollen so unnötig werden. Hausärztinnen und Hausärzte sollen stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende EBM-Pauschale abrechnen können.

Laut Gesetz sollte der Bewertungsausschuss von gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärzten bis 31. August 2025 eine Regelung dazu treffen. Dennoch gibt es bislang keine Einigung über die konkrete Umsetzung. Warken erwartet eine “zügige Verständigung”. Sie betonte: “Sollte es zu weiteren deutlichen Verzögerungen kommen, werden wir im Rahmen unserer Rechtsaufsicht die erforderlichen Schritte prüfen.”

Erst am 21. Januar diesen Jahres hatten sich Krankenkassen- und ärztliche Vertreter im Bewertungsausschuss erneut auf weitere Sitzungen im Februar und März vertagt.

Grundsätzliche Zustimmung bei Krankenkassen

Die stellvertretende Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Stefanie Stoff-Ahnis, sagte am Sonntag: “Jahresrezepte als zusätzliche Möglichkeit finden wir gut und richtig.” Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwies demnach auf eine “komplexe Herausforderung”. Mit einer Vereinbarung in diesem Frühjahr sei dennoch zu rechnen.

Wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist, waren sich die Parteien im Bewertungsausschuss im Januar bisher nur darüber einig, dass sie zwei Quartale umfassen und die Bewertung in drei nach Alter gestaffelten Pauschalen erfolgen soll.

Welche Diagnosen begründen die Abrechnung?

Strittig ist demnach noch, welche Diagnosen die Pauschale auslösen können. Die Kassen wollten das auf Hypertonus, Schilddrüsenerkrankungen und Lipidstoffwechselstörungen beschränken, hieß es. Unklar ist wohl zudem, ob statt der neuen Pauschale die bisherige Abrechnungsregelung greifen soll, wenn der Patient im Abrechnungszeitraum weitere dringende Behandlungsanlässe neben seiner chronischen Erkrankung hat. Hier ist eine Kontaktziffer im Gespräch, mit der die Häufigkeit der Kontakte im weiteren Quartal erfasst werden soll, ist zu hören.

Besonders knifflig wird die Klärung der Frage, wie sich die Vorhaltepauschale und die Versorgungspauschale zueinander verhalten und was passiert, wenn ein Patient innerhalb der zwei Quartale zwei verschiedene Hausärzte aufsucht. Die KBV fordert, dass dann beide Praxen abrechnen können, da Doppelbesuche von den Praxen nicht kontrolliert oder verantwortet werden können. Die Kassen stehen auf dem Standpunkt, dass die zweite Praxis kein Honorar bekommen soll. (mit GWZ)

Quelle: mit dpa

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