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G-BADas ändert sich im DMP KHK

Der Gemeinsame Bundesausschuss aktualisiert das Disease-Management-Programm (DMP) für Menschen mit koronarer Herzkrankheit (KHK). Eine Übersicht, was sich für Hausärztinnen und Hausärzte ändert.

Einer KHK kann man selbst durch Bewegung und gesunde Ernährung vorbeugen.

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bringt das DMP KHK auf den neuesten Stand, wie er am Donnerstag (17.4.) beschloss. Die Änderungen betreffen sowohl die Diagnosekriterien als auch Behandlungsplanung und Therapiemaßnahmen.

Die vom Vorstand aus für den Unterausschuss DMP zuständige Karin Maag betont in ihrem Statement zum Beschluss, dass es zur Vermeidung der Herzerkrankung nicht nur individuelle Verhaltensänderungen braucht, sondern „viel mehr noch lebensweltbezogene Setting-Ansätze zur Gesundheitsförderung“. Dies kann als Querverweis auf das in der letzten Legislatur gescheiterte Gesunde-Herz-Gesetz gedeutet werden, darin war die Verhältnisprävention zu kurz gekommen, wie viele Sachverständige, darunter der G-BA oder die DEGAM bemängelt hatten.

Was wurde aktualisiert?

  • Diagnosekriterien: Die gesicherte Diagnose einer chronischen KHK kann auch mittels Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) erfolgen. Die CCTA ist eine nicht-invasive bildgebende Methode, mit der in den Herzkranzarterien Verengungen oder Verschlüsse gefunden werden können.
  • Individuelle Therapieplanung: Sofern selbständige sportliche Aktivitäten noch nicht oder nicht mehr möglich sind, ist die Teilnahme an einer Herzsportgruppe oder einer rehabilitativen Herzinsuffizienzgruppe zu empfehlen. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten differenziertere Hinweise, in welchen Erkrankungssituationen die Rehabilitationssportgruppe empfohlen wird.
  • Therapeutische Maßnahmen: Die Empfehlungen zum Einsatz von Lipidsenkern (Statinen) wurden an aktuelle Leitlinien, insbesondere an die Nationale Versorgungsleitlinie KHK angepasst. Ebenso die Hinweise, in welchen Situationen eine elektive Koronarangiographie erwogen werden sollte.

Bis die Änderungen in den Praxen ankommt, dauert es allerdings noch eine Zeit. Denn nun prüft zunächst das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss. Im Anschluss wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht, worauf er am ersten Tag des folgenden Quartals in Kraft tritt. Danach haben die regionalen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ein Jahr Zeit, um die regionalen DMP-Verträge anzupassen.

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