
Auch hier stellen sich Fragen zu den Verordnungen des Beispielpatienten 3 und beispielhaft fehlenden Diagnosen:
- Diagnose zu Apixaban: Schlaganfallprophylaxe bzw. Vorhofflimmern?
- Diagnose zu Quetiapin: Schizophrenie bzw. bipolare Störung?
- Diagnose zu Lacosamid: Epilepsie?
- Diagnose zu Wundauflagen: Dekubitus, Wunde?
Die Preise der Verbandmittel sind oft für Ärztinnen und Ärzte nicht erkennbar. Über den folgenden Link hat die AOK Preislisten für Verbandmittel einiger Bundesländer zusammengestellt und gibt Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise: AOK Preisliste
Nehlings Tipp: „Bitte achten Sie darauf, plausibel zu verordnen.“ Dazu gehört, dass die Mengen, Packungsgrößen, Auflagenkategorie und -größe, Liegedauer beachtet werden und nachvollziehbar sind.
Chronische Wunden sollten unbedingt ausführlich dokumentiert werden. Die Anzahl und Größe der Wunden sollten in der Patientenakte schriftlich festgehalten werden. Ebenso nicht fehlen sollte eine mögliche ICD-10-Kodierung und Fotos der Wunde.
Um zu sparen, größere Wundauflagen verordnen?
„Ich verordne immer große Wundauflagen, die dann klein geschnitten werden sollen. So ist es in der Summe für die Kassen günstiger. Könnte mir eine Krankenkasse daraus einen Strick drehen?“, fragt eine Ärztin aus dem Publikum.
Nehling rät dazu, die Formalitäten der Fachinformation zum Zerschneiden einzuhalten und ggf. die passende Größe der Wundauflage zu verschreiben.
Das gilt auch zum Beispiel bei einer psychisch auffälligen Patientin, die laut einer anderen Ärztin ständig ihren Verband wechselt, obwohl dies nicht angezeigt ist. Die Begründung, dass die Patientin schuld am hohen Verbrauch ist, „wird Sie ohne das Berücksichtigen von Alternativen voraussichtlich nicht retten“, warnt Nehling.
Auch MDK checkt auf Plausibilität
In diesem Zusammenhang weist Nehling darauf hin: Silberhaltige Wundauflagen gehören in RLP nicht in den Sprechstundenbedarf. Wichtig sei in jedem Fall, dass die Dokumentation nachvollziehbar ist. Teilweise schaut sich auch der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) die Daten zur Wundversorgung/zu Verbänden auf Wunsch der Krankenkassen an und checkt das Ganze auf Plausibilität. Das gilt auch für Verordnungen, die beispielsweise vom Altenheim angefordert werden.
Bei Cannabis noch sorgfältiger dokumentieren!
Sehr viele Prüfungen, warnt Nehling, betreffen derzeit auch die Verordnung von Cannabis. Im ersten Quartal 2022 wurden in Rheinland-Pfalz dazu Verordnungen getätigt, die Kosten von gut 1,93 Millionen Euro bedeuteten. 1.365 Verordnungen (rund 0,9 Millionen Euro) betraf die Verordnung von Cannabisblüten.
2.463 Mal (rund 0,76 Millionen Euro) wurden cannabinoidhaltige Stoffe oder Fertigarzneimittel verschrieben. Bei Verordnung von Cannabis, so Nehlings dringende Empfehlung, sollten Ärztinnen und Ärzte noch mehr Zeit und Sorgfalt auf eine gute Dokumentation legen, als sowieso schon üblich.
Quelle: Anzahl Verordnungen 2019 in Hausarztpraxen